Anträge zur Finanzierung der Pflege debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, Anträge der AfD-Fraktion zur Pflege beraten. Der Antrag mit dem Titel „Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten“ (21/1549(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde nach 30-minütiger Aussprache mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/8609(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.
Erstmals beraten wurde der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Pflegeversicherung strukturell reformieren – Pflege finanzieren anstatt Familien belasten“ (21/8553(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Er wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.
Abgelehnter Antrag der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/1549(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Pflege zukunftssicher zu machen. Abgegrenzt wird dabei in ihrem Antrag die Altenpflege von der gesundheits- und Krankenpflege, für die unterschiedliche Lösungsansätze gefunden werden müssten. Bei der Bewältigung der Pflegeproblematik sei im Übrigen nicht nur der Staat gefordert, sondern jeder Bürger, heißt es in dem Antrag.
Die Akademisierung in der Pflege ist nach Ansicht der Abgeordneten genau wie die Einführung der generalisierten Pflegeausbildung eine Fehlentwicklung, die es zu korrigieren gelte. Gefordert wurde, zu den getrennten Berufsausbildungen von Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zurückzukehren, die sich bestens bewährt hätten. Statt der Akademisierung gelte es, das berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem zu stärken.
Forderung nach Umstrukturierung
Die Abgeordneten forderten in dem Antrag, sicherzustellen, dass die Beitragssätze der sozialen Pflege-Pflichtversicherung in der jetzigen Höhe festgeschrieben werden können. Zudem werden systematische Umstrukturierungen in der Kranken- und Pflegeversicherung gefordert, um Bürokratie abzubauen. So sollten etwa die beiden gesetzlichen Versicherungen organisatorisch zusammengeführt werden.
Versicherungsfremde Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung müssten vollständig aus dem Haushalt finanziert werden. Zudem gelte es, die häusliche Pflege durch Privatpersonen anstelle von Pflegediensten finanziell aufzuwerten. Die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal müssten weiter verbessert werden. Außerdem sollten private Pflegezusatzversicherungen stärker gefördert werden.
Überwiesener Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem überwiesenen Antrag (21/8553(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine strukturelle Reform der sozialen Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung leide massiv unter der Zweckentfremdung von Beitragsmitteln für versicherungsfremde Leistungen. Dies führe dazu, dass der Bund die Kommunen systematisch in die finanzielle Mithaftung zwinge, da die gedeckelten Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nicht ausreichten und die Kommunen im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) einspringen müssten.
Pflegende Angehörige seien das Rückgrat der Pflege. Ihre soziale Absicherung, insbesondere die Rentenversicherungspflicht, müsse als Anerkennung ihrer Leistung zwingend beibehalten und aus Steuermitteln refinanziert werden.
„Einkommensgrenze beim Elternunterhalt dauerhaft beibehalten“
Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro beim Elternunterhalt sei ein wesentlicher Schutzwall für die arbeitende Mitte. Die Abgeordneten fordern, die Einkommensgrenze von 100.000 Euro beim Elternunterhalt dauerhaft beizubehalten und als Garant für die finanzielle Planungssicherheit der arbeitenden Mitte zu schützen.
Zudem solle eine rechtsverbindliche Definition von „versicherungsfremden Leistungen“ im SGB XI eingeführt und dem Bundestag jährlich ein Transparenzbericht über alle beitragsfremden Entnahmen vorgelegt werden, die durch einen dynamisierten Bundeszuschuss voll zu erstatten seien. In Abstimmung mit den Ländern solle darauf hingewirkt werden, dass die Pflegeausbildung praxisnah reformiert und Personalvorgaben im Heimrecht entbürokratisiert werden.. (pk/hau/15.10.2026)