Debatte über Anträge zur Finanzierung der Pflege

Der Bundestag befasst sich mit der Finanzierung der Pflege und den Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal . (© picture alliance / Fotostand / Fritsch)
Liveübertragung: Donnerstag, 15. Oktober, 16.20 Uhr
Anträge der AfD-Fraktion zur Pflege berät der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2026. Der Antrag mit dem Titel „Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten“ (21/1549(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird nach der 30-minütigen Aussprache abgestimmt. Dazu wird eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses erwartet. Erstmals beraten werden soll der von der AfD-Fraktion angekündigte Antrag „Pflegeversicherung strukturell reformieren – Pflege finanzieren, nicht Familien belasten“. Er soll im Anschluss dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Antrag der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion fordert, die Pflege zukunftssicher zu machen. Abgegrenzt wird dabei in ihrem Antrag die Altenpflege von der gesundheits- und Krankenpflege, für die unterschiedliche Lösungsansätze gefunden werden müssten. Bei der Bewältigung der Pflegeproblematik sei im Übrigen nicht nur der Staat gefordert, sondern jeder Bürger, heißt es in dem Antrag.
Die Akademisierung in der Pflege ist nach Ansicht der Abgeordneten genau wie die Einführung der generalisierten Pflegeausbildung eine Fehlentwicklung, die es zu korrigieren gelte. Gefordert wird, zu den getrennten Berufsausbildungen von Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zurückzukehren, die sich bestens bewährt hätten. Statt der Akademisierung gelte es, das berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem zu stärken.
Forderung nach Umstrukturierung
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, sicherzustellen, dass die Beitragssätze der sozialen Pflege-Pflichtversicherung in der jetzigen Höhe festgeschrieben werden können. Zudem werden systematische Umstrukturierungen in der Kranken- und Pflegeversicherung gefordert, um Bürokratie abzubauen. So sollten etwa die beiden gesetzlichen Versicherungen organisatorisch zusammengeführt werden.
Versicherungsfremde Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung müssten vollständig aus dem Haushalt finanziert werden. Zudem gelte es, die häusliche Pflege durch Privatpersonen anstelle von Pflegediensten finanziell aufzuwerten. Die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal müssten weiter verbessert werden. Außerdem sollten private Pflegezusatzversicherungen stärker gefördert werden. (pk/hau/09.10.2026)