Bundestag berät Anträge zur Pflegeversicherung

Der Bundestag berät Anträfe zur Pflegeversicherung. (© picture alliance / Chromorange | Michael Bihlmayer)
Liveübertragung: Freitag, 16. Oktober, 10.10 Uhr
Anträge von Grünen und Linken zur Pflegeversicherung debattiert das Parlament am Freitag, 16. Oktober 2026. Abgestimmt wird im Anschluss an die einstündige Debatte über den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine Leistungskürzungen in der Pflege“ (21/2216(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Gesundheitsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussvorlage (21/6409(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dessen Ablehnung.
Der ebenfalls auf der Tagesordnung stehende Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht ausrichten“ (21/5828(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ebenso wie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Antrag „Nachhaltige Pflegereform – Die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest machen“ (21/8398(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach der Aussprache dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Erster Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert in ihrem ersten Antrag einen umfassenden Umbau der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die SPV habe ein doppeltes Finanzierungsproblem, so schreibt sie. Erstens stiegen die Ausgaben schneller als die Einnahmen und zweitens seien die Leistungen unzureichend, heißt es in dem Antrag (21/5828(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ohne wirkungsvolle Reformen werde es immer wieder zu Beitragssatzsteigerungen für die Versicherten kommen.
Eine Reform der Pflegeversicherung müsse eine nachhaltige Finanzierung und eine bedarfsgerechte Verbesserung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen beinhalten. Eine solidarische Lösung sei die Einführung einer Pflegebürgervollversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze „perspektivisch“ abschaffen
Die Abgeordneten fordern, dass die pflegebedingten Kosten in der stationären Langzeitpflege vollständig durch die SPV übernommen werden. Im ambulanten Bereich sollen Leistungen der SPV um die durchschnittlichen Eigenanteile erhöht werden. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sollen auf 15.000 Euro im Monat angehoben und perspektivisch abgeschafft werden, heißt es in dem Antrag.
Neben Beiträgen auf Arbeitseinkommen und Renten sollen dem Konzept zufolge künftig auch Beiträge auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung für die Finanzierung der SPV erhoben werden. Die Private Pflegeversicherung (PPV) soll in die SPV integriert und abgeschafft werden.
Abzustimmender Antrag der Linksfraktion
Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte, heißt es in der Vorlage (21/2216(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen.
Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden.
Antrag der Grünen
Die Grünen-Fraktion fordert eine umfassende Reform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz werde dem Handlungsauftrag nicht gerecht, heißt es in ihrem Antrag. Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung werde lediglich geprüft, versicherungsfremde, gesamtstaatliche Aufgaben würden weiter nicht aus Steuermitteln finanziert, und eine wirksame Begrenzung der Eigenanteile bleibe aus. Eine Reform, die das Vertrauen in die SPV stärken wolle, müsse die Lasten fair verteilen.
Die Abgeordneten setzen in ihrem Konzept auf eine breit angelegte Pflegeprävention, die durch ein Bundes-Pflegepräventionsgesetz mit verbindlichen Zielwerten bis 2035 verankert werden sollte. Ferner fordern die Grünen die Einführung eines vollständigen Risikostrukturausgleichs zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für die SPV.
Beamte und Selbstständige sollen in die SPV integriert werden
Zudem sollten Beamte und Selbstständige bei Eintritt in den Beruf in die SPV integriert werden. Die SPV müsse von Aufgaben entlastet werden, die ihr ordnungspolitisch nicht zuzuordnen seien, darunter falle die vollständige Erstattung der pandemiebedingten Mehrausgaben (rund 5,2 Milliarden Euro), die dauerhafte Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus dem Bundeshaushalt (rund 4,5 Milliarden Euro jährlich) sowie die schrittweise Herauslösung der Pflegeausbildungskosten aus den Eigenanteilen und ihre Finanzierung durch die zuständigen Länder. Die medizinischen Behandlungspflege im stationären Bereich sollte perspektivisch in die Krankenversicherung überführt werden.
Es gelte zudem, pflegende Angehörige zu stärken, sozial besser abzusichern und im Pflegealltag wirksam zu entlasten. Vorgeschlagen wird die Bündelung der bislang fragmentierten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige in einem flexibel einsetzbaren Entlastungsbudget. Doppelte Dokumentationspflichten sollten abgebaut und die Digitalisierung ausgebaut werden, heißt es. Auch Kompetenzmix-Modelle einschließlich akademisierter Pflegefachpersonen, Community Health Nurses und Advanced Practice Nursing sollten ausgebaut werden.
Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären Langzeitpflege müssten solidarisch, bedarfsgerecht und generationengerecht begrenzt werden. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten blieben unberührt. (pk/hau/09.10.2026)