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Arbeit

Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung erörtert

Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ (21/7870(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Gemeinsam mit dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung – Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken“ (21/8126(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sicherheit im Wandel – Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation“ (21/8127(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde der Gesetzentwurf im Anschluss an die halbstündige Aussprache an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Entwurf soll die Handlungsfähigkeit des Staates durch entbürokratisierte und schnellere Verwaltungsverfahren gestärkt werden soll. Das bislang geltende Schriftformerfordernis im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Arbeitsuchenden und privaten Arbeitsvermittlern führe zu einem Aufwand, der in Zeiten zunehmender Digitalisierung vermeidbar sei, heißt es in der Vorlage. Zudem soll die Vermittlung in Erwerbsarbeit als zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit gestärkt werden, womit auch eine Anpassung einzelner Instrumente der Arbeitsförderung einhergeht. 

Aufgrund des demografischen Wandels stehe die Bundesagentur für Arbeit zudem vor grundlegenden Herausforderungen, die durch eine digitalisierte Arbeitsverwaltung gemindert werden könnten. So rechne sie bis 2032 mit einem Personalrückgang aufgrund altersbedingter Abgänge und Fluktuation in erheblichem Ausmaß. „Die konsequente Digitalisierung der Arbeitsverwaltung kann hier dazu beitragen, dem drohenden Personalengpass entgegenzuwirken“, betont die Regierung weiter.

Recht der Arbeitslosenversicherung

Konkret ist unter anderem geplant, den Vermittlungsprozess weiterzuentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet anzupassen. Anträge sowie die für die im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) vorgesehenen Sozialleistungen erforderlichen Angaben sollen künftig vorrangig digital gestellt werden. Die derzeit noch im SGB III vorhandenen Schriftformerfordernisse sollen abgeschafft werden.

„So wird bei der Vermittlung durch Dritte unter anderem das Schriftformerfordernis bei Verträgen mit privaten Arbeitsvermittlern durch ein Textformerfordernis ersetzt. Regelungen, die ein persönliches Erscheinen vor Ort erfordern, werden durch die Möglichkeit der Videotelefonie ersetzt und die Verbindlichkeit der Terminwahrnehmung wird erhöht. Durch eine Experimentierklausel werden zusätzliche Räume für innovatives Verwaltungshandeln und moderne Ansätze geschaffen.“

Das Gesetz soll zudem Erleichterungen für Unternehmen bringen, indem der Arbeitsschutz digitalisiert und modernisiert wird. Dabei geht es insbesondere um die Herabstufung von Schriftformerfordernissen auf die Textform nach Paragraf 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). „Denn die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Papier und verursacht somit Medienbrüche in digitalisierten Prozessen. Durch das Gesetz sollen Abläufe vereinfacht werden, ohne dabei Schutzstandards in Frage zu stellen“, bekräftigt die Regierung.

Stellungnahme des Bundesrates

Die IT-Systeme der Bundesagentur für Arbeit (BA) müssen so gestaltet werden, dass sie möglichst anschlussfähig an die Fachanwendungen anderer Beteiligter, insbesondere kommunaler Behörden, aber auch Dritter, zum Beispiel Träger von Arbeitsmarktdienstleistungen, sind. Das betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/8301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

„Die Anschlussfähigkeit der IT-Systeme der BA spielt insbesondere vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform eine entscheidende Rolle, da dort explizit die Etablierung einer plattformbasierten Sozialverwaltung (Deutschland-Stack) sowie eines digitalen Sozialportals als zentraler Zugang zu den verschiedenen Sozialleistungen (OneStop-Shop-Prinzip) empfohlen wird. Diese Empfehlungen lassen sich in einem ersten Schritt nur durch eine konsequente Verknüpfung der IT-Systeme der unterschiedlichen Akteure erreichen“, führt die Länderkammer weiter aus.

Kritische Sicht auf Regelungen zur Weiterbildung

Kritisch sieht der Bundesrat geplante Regelungen zur Weiterbildung: Einige Förderbedingungen im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) würden aktuell für die Weiterbildung von Beschäftigten sowie für die Nutzung in kleinen und mittleren Unternehmen hohe Hürden enthalten. Hinderlich sei etwa die Vorgabe, dass geförderte Weiterbildungen einen Mindestumfang von 120 Stunden aufweisen müssen. Dies mache die Inanspruchnahme durch kleine Unternehmen schwierig, die erfahrungsgemäß ihre Beschäftigten nicht für so lange Zeiträume entbehren könnten. 

„Der weiter zunehmende Fachkräftemangel selbst verschärft diese Problematik noch. Zudem richten sich die tatsächlichen Qualifizierungsbedarfe der Unternehmen und Beschäftigten oft auf kürzere Maßnahmen. Daher soll der geforderte Mindestumfang förderfähiger Weiterbildungsmaßnahmen von 120 Stunden auf 90 Stunden abgesenkt werden. Auch kürzere Qualifizierungen werden dann gefördert und mehr Unternehmen könnten vom Qualifizierungschancengesetz profitieren“, heißt es in der Stellungnahme. Der Bundesrat fordert außerdem, dass die durch das Gesetz entstehenden zusätzlichen Kosten nicht allein aus den Beitragsmitteln der BA finanziert werden, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes.

Antrag der AfD

Eine Reform der Arbeitslosenversicherung mit einer Stärkung des Versicherungsprinzips fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/8126(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Arbeitslosenversicherung stehe mit ihrer aktuell schwierigen Finanzlage exemplarisch für den zunehmenden finanziellen Druck auf die deutschen Sozialkassen insgesamt. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung verzeichneten gemäß einschlägiger Fachstatistiken steigende Beitragssätze und wachsende Finanzierungsprobleme, führen die Abgeordneten in dem Antrag aus.

Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, die Finanzierungsstruktur der Arbeitslosenversicherung nach dem Versicherungsprinzip neu zu ordnen, indem versicherungsfremde Leistungen gesetzlich eindeutig als solche definiert und vollständig, transparent und dauerhaft aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Sämtliche Leistungen und Maßnahmen müssten eindeutig einem Rechtskreis (Zweites oder Drittes Buch Sozialgesetzbuch, SGB II und SGB III) zugeordnet und jede Misch-, Quer- oder Kofinanzierung zwischen SGB II und SGB III beendet werden. Im Falle der Anhebung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung sollen die hierdurch entstehenden Mehrbelastungen durch steuerliche Entlastungen vollständig kompensiert werden, fordert die Fraktion.

Antrag der Grünen

Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/8127(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Eine zukunftsfähige Arbeitslosenversicherung kann die Menschen während ihres gesamten Erwerbslebens, von der Berufsberatung und Ausbildung am Beginn des Erwerbslebens, über die Arbeitssuche und die Weiterbildung bis hin zur sozialen Absicherung von Übergängen im Erwerbsleben begleiten. Um diesen Herausforderungen der Arbeitswelt von morgen gerecht zu werden, soll die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden“, schreiben die Abgeordneten.

Sie fordern von der Bundesregierung bei der Arbeitsförderung unter anderem eine stärkere Konzentration auf die wirtschaftlichen Transformationsprozesse. Bestehende regionale Strukturen für Beratung, Vernetzung und Qualifizierung müssten gestärkt, betriebsübergreifende Lösungen für Beschäftigte insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen erleichtert sowie Kurzarbeit und Transferinstrumente stärker mit Qualifizierung verbunden werden. Weiterbildung soll noch stärker als bisher als wichtiges Instrument der Transformation und Fachkräftesicherung finanziell und strukturell ausgeweitet werden. Auch müsse geprüft werden, wie in Zeiten zunehmender hybrider Erwerbsverläufe Absicherungslücken besser geschlossen werden könnten, heißt es in dem Antrag. (che/hau/01.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Mast, Katja

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

Katja Mast

Katja Mast

© Katja Mast/ Photothek Media Lab

Feser, Jan

AfD

Jan Hendrik Feser

Jan Hendrik Feser

© Jan Feser/ Stefan Wagenpfeil

Reichel, Dr. Markus

CDU/CSU

Dr. Markus Reichel

Dr. Markus Reichel

© Dr. Markus Reichel/ Frank Grätz

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Rietenberg, Sylvia

Bündnis 90/Die Grünen

Sylvia Rietenberg

Sylvia Rietenberg

© Sylvia Rietenberg/ Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Ince, Cem

Die Linke

Cem Ince

Cem Ince

© Cem Ince/ Marc Schumann

Peick, Jens

SPD

Jens Peick

Jens Peick

© Jens Peick/ Photothek Media Lab

Aumer, Peter

CDU/CSU

Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Dokumente

  • 21/7870 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
    PDF | 926 KB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8126 - Antrag: Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung - Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken, Arbeit entlasten
    PDF | 207 KB — Status: 22.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8127 - Antrag: Sicherheit im Wandel - Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation
    PDF | 177 KB — Status: 22.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8301 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung - Drucksache 21/7870 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 629 KB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/7870(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8126(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8127(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen
  • 14:03:29: Vizepräsident Nouripour teilt das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung zum Entschließungsantrag (TOP 41a) mit

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Arbeit

Experten uneins über Modernisierung der Arbeitsförderung

Zeit: Montag, 12. Oktober 2026, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ (21/7870(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 12. Oktober 2026, deutlich. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) moderner und digitaler zu machen. Konkret ist unter anderem geplant, den Vermittlungsprozess weiterzuentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet anzupassen. 

Auf der Tagesordnung der öffentlichen Anhörung standen neben dem Gesetzentwurf auch ein Antrag der AfD-Fraktion „Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung – Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken, Arbeit entlasten“ (21/8126(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Sicherheit im Wandel – Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation“ (21/8127(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Vereinfachungen stoßen auf Zustimmung

Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) stoßen die geplanten Vereinfachungen für das Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Qualifizierungs- und Transferkurzarbeitergeld sowie den erleichterten Zugang zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige durch Verlängerung der Antragsfrist auf sechs Monate auf Zuspruch. 

Abzulehnen sei aber der vorgesehene Wegfall der Fristenregelung in Paragraf 111a SGB III für Qualifizierungsmaßnahmen in einer Transfergesellschaft. Hier bestehe das Risiko einer späteren Inanspruchnahme der Förderung und damit einer Kostensteigerung durch eine Steigerung der Eintritte bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Kostenbeteiligung des Arbeitgebers. Das stelle ein potenzielles Risiko von Kostensteigerungen für den Beitragshaushalt der BA dar, sagte BA-Vertreterin Anke Eidner. 

Kritik am Kooperationsplan

Die beabsichtigte Einführung eines Kooperationsplans macht aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Vermittlungsprozess unverbindlicher und trägt nicht zur Arbeitsmarktintegration bei. Um Vermittlung zu befördern, sollten Arbeitgeber und Arbeitsuchende direkt miteinander kommunizieren und Kontaktdaten austauschen können, befand BDA-Vertreterin Anna Robla. 

Für die Programmnorm zur Automatisierung und Digitalisierung sieht sie keinen Regelungsbedarf. Gesetzliche Regelungen mit reinem Signalcharakter seien zu streichen, da die Norm für mehr Digitalisierung und Automatisierung nicht benötigt werde. Strategische Festlegungen seien Aufgabe des Vorstandes gemeinsam mit dem Verwaltungsrat, so Robla.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Die Erleichterung des Zugangs zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige durch die Sechs-Monats-Frist wird von Bernd Pfitzenberger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung begrüßt. Bisher könnten Selbständige das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer selbständigen Tätigkeit begründen, um weiterhin gegen Arbeitslosigkeit versichert zu sein. Die längere Antragsfrist sei geeignet, den Zugang zur Versicherung für Selbständige zu erleichtern. 

Auf Zuspruch stieß auch die geplante elektronische Antragstellung beim Kurzarbeitergeld. Grundsätzlich positiv bewertete er zudem die vorgesehene „Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“. Dies könne einen sinnvollen Beitrag dazu leisten, Übergänge aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern und Arbeitslosigkeit im Idealfall bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Betriebliche Erprobung

Auch die Arbeitskammer Bremen erachtet laut ihrer Vertreterin Alexandra Krause die betriebliche Erprobung als ein sinnvolles Instrument, um direkte Arbeitsplatzwechsel der in der Transformation von Personalabbau betroffenen Beschäftigten zu fördern und Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. In der aktuellen Fassung könne die neue Regelung allerdings ausschließlich auf Initiative des Arbeitgebers angewendet werden, kritisierte sie. 

Wenn ein Personalabbau vereinbart wurde, sollten aus ihrer Sicht auch die betroffenen Beschäftigten und der Betriebsrat die Möglichkeit erhalten, im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben betriebliche Erprobungen bei der BA anzuregen. 

Bundeszuschüsse für die BA

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) muss die BA personell, finanziell und organisatorisch so ausgestattet werden, dass sie den wirtschaftlichen Transformationsprozess aktiv mitgestalten kann. Ziel, so DGB-Vertreter Alexander Fischer, sei es, gemeinsam mit Beschäftigten und Unternehmen Brücken in gute, sichere und tariflich abgesicherte Arbeit zu bauen und Beschäftigungsperspektiven in Zeiten von Demografie, Dekarbonisierung und Digitalisierung zu sichern. 

Die BA brauche Bundeszuschüsse statt rückzahlbarer Darlehen zur Stabilisierung ihres Haushalts. Die bestehenden Darlehen müssten erlassen werden. Es dürfe auch keine globalen Minderausgaben oder unrealistische Ansatzplanungen geben, die faktisch zu verdeckten Kürzungen führen, hieß es von Seiten des DGB.

Digitale und analoge Zugänge

Susanne Nowak vom Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßte grundsätzlich die Weiterentwicklung digitaler Verwaltungsangebote bei der BA. Diese müssten aber mit Blick auf die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit „niedrigschwellig, barrierefrei und insbesondere auf dem Smartphone nutzbar sein“. Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass neue Zugangshürden geschaffen werden, betonte sie.

Gerade Jugendliche mit geringer digitaler Kompetenz seien weiterhin auf persönliche Unterstützung und analoge Zugänge angewiesen. Daher müssten auch analoge Informations- und Beratungsangebote „verlässlich erhalten bleiben“. (hau/12.10.2026)

Dokumente

  • 21/7870 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
    PDF | 926 KB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8126 - Antrag: Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung - Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken, Arbeit entlasten
    PDF | 207 KB — Status: 22.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8127 - Antrag: Sicherheit im Wandel - Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation
    PDF | 177 KB — Status: 22.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8301 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung - Drucksache 21/7870 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 629 KB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 38. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 12. Oktober 2026, 14.00 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Schriftliche Stellungnahme - Arbeitnehmerkammer Bremen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Schriftliche Stellungnahme - Kooperationsverbund Jugendsozialverbund (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesagentur für Arbeit (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Schriftliche Stellungnahme - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-pa-arbeit-1221706

Stand: 12.10.2026