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  • Anhörung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Cannabis: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes zur Nutzhanfliberalisierung (21/2116(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Entwurf wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimatüberwiesen.

Förderprogramm: Ebenfalls von den Grünen vorgelegt wurde ein Antrag mit dem Titel „30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern“ (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin verlangen die Abgeordneten, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. verlangen die Abgeordneten, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Das Programm trage zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume bei und beruhe auf dem „Bottom-up“-Ánsatz, bei dem lokale Akteure eigene Entwicklungsstrategien erarbeiten. Sein Fortbestand sei im Vorschlag für den neuen Finanzrahmen jedoch nicht gesichert. „Lediglich als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist LEADER danach verpflichtend, allerdings ohne Mindestquote und ausschließlich mit einem engen landwirtschaftlichen Bezug, der den genannten Anforderungen ländlicher Räume nicht gerecht wird“. heißt es weiter. Die Bundesregierung soll sich den Angaben zufolge auf EU-Ebene unter anderem für eine verpflichtende Umsetzung von LEADER, eine Mindestquote auf dem bisherigen Mittelniveau sowie für einen sektorübergreifenden Förderansatz einsetzen. Zudem fordern die Abgeordneten, den EU-Beteiligungssatz auf einem hohen Niveau zu halten, damit auch finanzschwache Regionen weiterhin profitieren können. 

GAP: Die Grünen haben zudem einen Antrag zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 als Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Thema „Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen“ eingebracht. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich für die Stärkung der Höfe, den Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt einzusetzen. In dem Antrag setzen sich die Abgeordneten dafür ein, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025, zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der nächsten Förderperiode (2028-2034) verfehle diese Ziele eklatant, heißt es im Antrag. Statt den notwendigen ökologischen und sozialen Aufbruch einzuleiten, zementiere er überholte Strukturen und drohe Fortschritte der letzten Jahre zurückzudrehen. Die Bundesregierung soll sich stattdessen auf EU-Ebene für die Weiterführung und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einsetzen. Dafür sei unter anderem nötig, Anpassungen im Kommissionsvorschlag vorzunehmen. So sollten zum Beispiel EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische, auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz einzahlende Standards sowie soziale Mindeststandards als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP eingeführt werden, damit es nicht zu einem Unterbietungswettbewerb im Binnenmarkt komme. Zudem solle die Differenzierung der Zahlungen der Einkommensstützung neben bedürftigen Landwirtinnen und Landwirten - wie Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Neueinsteigerinnen und -einsteiger, Frauen, familiengeführte oder kleine Betriebe - sowie nach geographischen Gebieten zusätzlich nach ökologischen Kriterien erfolgen. Um den Ausbau des kooperativen Agrarnaturschutzes weiter voranzutreiben, sollen „Gruppen von Landwirtinnen und Landwirten“ weiterhin explizit antragsberechtigt sein. Die Vorlage (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss zur Federführung überwiesen.

(eis/23.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/2116 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Nutzhanfliberalisierung
    PDF | 270 KB — Status: 07.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4762 - Antrag: zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes 30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen - LEADER-Programm sichern
    PDF | 183 KB — Status: 18.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4763 - Antrag: zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen
    PDF | 188 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Landwirtschaft

Zustimmung und Kritik für Liberalisierung des Nutzhanfanbaus

Zeit: Mittwoch, 14. Oktober 2026, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 700

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 14. Oktober 2026, mit dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes – Nutzhanfliberalisierung (21/2116(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschäftigt. Mit dem Gesetzentwurf soll eine Liberalisierung des Nutzhanfanbaus erreicht werden. Nachdem in den vergangenen Jahren immer mehr Nutzhanf angebaut wurde, hätten sich die Anbauflächen zuletzt wieder verringert, schildert die Grünen-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Den Grund für den Rückgang führt die Fraktion insbesondere auf Unsicherheiten bezüglich der Rechtslage zurück. Diesen soll durch die im Entwurf enthaltenen Maßnahmen entgegengewirkt werden. Dazu gehört die Streichung der sogenannten Missbrauchsklausel im Konsumcannabisgesetz (KCanG). 

Demnach wird eine Hanfpflanze bislang nur als Nutzhanf klassifiziert, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Für einen solchen Missbrauch liegen laut der Darstellung im Gesetzentwurf keine Belege vor. Seit der Verabschiedung des KCanG und den damit einhergehenden legalen Beschaffungsoptionen sei „ein derartiger Missbrauch von Nutzhanf praktisch endgültig auszuschließen“. Im Weiteren sieht der Entwurf die Zulassung des Indoor-Anbaus für Nutzhanf vor, um auch Wirtschaftsbeteiligten außerhalb des klassischen Ackerbaus den Anbau zu ermöglichen. Zudem soll der THC-Grenzwert für die Definition von Nutzhanf von 0,3 auf 1 Prozent angehoben werden. Der THC-Gehalt sei abhängig von den Wetterverhältnissen in der Wachstumsphase. Somit bestehe für Landwirte das hohe wirtschaftliche Risiko einer nachträglichen „Aberkennung des Nutzhanfcharakters der Ernte“. Ein THC-Gehalt von 1 Prozent entspricht den Grenzwerten in der Schweiz und in Tschechien.

Streichung der Missbrauchsklausel

Der Sachverständige Felix Drewes, Berater und Fachbuchautor zum Thema Nutzhanf, nannte die Streichung der Missbrauchsklausel „sachgerecht und überfällig“. Die Klausel mache die Strafbarkeit des Umgangs mit einem zulässigen Rohstoff von einer unterstellten Zweckentfremdung abhängig. Der Landwirt stehe damit stets „unter Generalverdacht“, sagte Drewes in der Anhörung. Die Anhebung des THC-Werts auf ein Prozent hielt er für vertretbar. Der von der Linksfraktion benannte Sachverständige wies allerdings darauf hin, dass der EU-Förderwert unverändert bei 0,3 Prozent liege. Zudem müsse für die Höchstgehalte in Lebensmitteln ein gemeinsames Konzept entwickelt werden, „sonst wandert das Risiko vom Landwirt zum Verarbeiter“. 

Drewes plädierte außerdem dafür, bei der THC-Kontrolle an der Sorte statt an jedem einzelnen Feld anzusetzen. Die Hebel für die Förderung des Nutzhanfanbaus sieht der Sachverständige auch außerhalb des KCanG. Er schlägt etwa eine Quote für biobasierte Baustoffe bei Bauvorhaben des Bundes nach französischem Vorbild vor. Zudem sollten rechtliche Bestimmungen zu Nutzhanf im Agrarrecht festgehalten werden, forderte er. Nutzhanf sei ein Ackerrohstoff und solle auch so behandelt werden.

Förderung des Nutzhanfanbaus

Simone Graeff-Hönninger, Professorin für Pflanzenbau an der Universität Hohenheim, sah in dem Entwurf einen „wesentlichen Schritt“ zur Förderung des Nutzhanfanbaus in Deutschland. Wie Drewes führte auch sie an, dass ein Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken nicht belegt sei. Da der THC-Gehalt neben der Genetik von Standort, Witterung und Stressfaktoren abhänge, komme es beim bisherigen Grenzwert auch bei zertifiziertem Saatgut zu unverschuldeten Überschreitungen. Dies könne wiederum zur Aberkennung der Ernte führen. 

Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige legte außerdem dar, dass der Wert von 0,3 Prozent als „genetischer Flaschenhals“ bei der Züchtung wirke, der viele Sorten in der EU ausschließe. Den Indoor-Anbau befürwortete sie ebenso wie Drewes. Fragen des Verbraucher- und Tierschutzes sind Graeff-Hönninger zufolge im Lebensmittel- und Futtermittelrecht zu regeln.

Wettbewerbsgleichheit innerhalb Europas

Katharina Geiger vom Deutschen Bauernverband (DBV) begrüßte den Entwurf ebenfalls ausdrücklich. Durch den Wegfall der Missbrauchsklausel werde die Rechtssicherheit erheblich verbessert. Das betreffe strafrechtliche Risiken, die selbst bei ordnungsgemäßem Umgang mit Nutzhanf entstehen könnten. 

Die Vertreterin des DBV sagte zudem, die Anhebung des THC-Grenzwerts trage zu mehr Wettbewerbsgleichheit innerhalb Europas bei. Der DBV unterstütze eine nationale Anhebung, die „so schnell wie möglich“ erfolgen solle. Das schaffe Planungssicherheit, so Geiger. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige bezeichnete es in der Anhörung als entscheidend, die vorgeschlagenen Maßnahmen zudem „durch weiteren Bürokratieabbau zu begleiten“.

Risiken für Tiere und Verbraucher

Kritisch sehen den Gesetzentwurf Robert Pieper und Bernd Schäfer vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die von der Unionsfraktion eingeladenen Sachverständigen warnten vor den Risiken für Tiere und Verbraucher. Pieper legte den Fokus auf Futtermittel. Dazu stellte er eine Modellrechnung auf: Würde man an Milchkühe, etwa bei regionaler Futtermittelknappheit, Nutzhanf verfüttern, würde der toxikologische Referenzwert bereits bei 0,3 Prozent THC und rund einem Kilogramm Hanf am Tag um das rund 130-Fache überschritten. THC und andere Cannabinoide gingen zudem in die Milch über. Da es auf EU-Ebene noch keine Höchstgehalte für Futtermittel gebe, sei die Missbrauchsklausel derzeit „unsere letzte Bastion“, sagte der Sachverständige. Wenn auch bei Lebens- und Futtermitteln solche Höchstgehalte oder ein Fütterverbot gelten würden, werde die Klausel nicht mehr gebraucht, so Pieper.

Schäfer bezog sich dagegen auf Lebensmittel. Verbraucherinnen und Verbrauchern sei oft nicht bewusst, dass hanfhaltige Lebensmittel einen psychoaktiven Stoff enthalten könnten. Besonders gefährdet seien Kinder. Für ihren Schutz reiche das geltende Lebensmittelrecht „auf gar keinen Fall“ aus, sagte der zweite Sachverständige des BfR. Höchstgehalte gebe es im Wesentlichen nur für Erzeugnisse aus Hanfsamen, nicht aber für Lebensmittel aus Blättern und Blüten. Wie Pieper plädierte auch er dafür, die Maßnahmen zur Missbrauchsklausel und zum THC-Grenzwert erst dann umzusetzen, wenn im Lebensmittelbereich eine ausreichende Regelung bestehe. (skö/14.10.2026)

Dokumente

  • 21/2116 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Nutzhanfliberalisierung
    PDF | 270 KB — Status: 07.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 35. Sitzung - öffentliche Anhörung am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, 12:00 - 14:00 Uhr (inklusive Liste der Sachverständigen) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (aktualisiert) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Einzelsachverständigen Felix Drewes (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme der Einzelsachverständigen Prof. Dr. Simone Graeff-Hönninger (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Interner Link)

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Stand: 14.10.2026