Bundestag berät über Neuordnung der Pflegeversicherung

Das Pflegeneuordnungsgesetz beschäftigt den Bundestag. (© picture alliance / PantherMedia | Graham Oliver)
Liveübertragung: Donnerstag, 5. November, 9 Uhr
Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 5. November 2026, über den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Pflegeversicherung“ (Pflegeneuordnungsgesetz). Für die erste Lesung sind 60 Minuten eingeplant. Danach soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Gesundheitsausschuss sein.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf sieht einen neuen Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung vor Ort vor. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen frühzeitig unterstützen, die Versorgung zu Hause verbessern und helfen, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.
Ein neues Sozialraumbudget soll Menschen ab Pflegegrad 2 den Zugang zu niedrigschwelligen Hilfen aus ihrem sozialen Umfeld erleichtern und damit die Unterstützung im Alltag verbessern. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre ist ein höheres Budget vorgesehen. Fällt eine pflegende Person ungeplant aus, soll laut Bundesregierung ein Überbrückungsbudget helfen, die Versorgung sicherzustellen. Es ist ebenfalls für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vorgesehen und soll Leistungen in akuten Pflege- und anderen Überbrückungssituationen finanzieren.
Leistungen übersichtlicher machen
Fragen zu Leistungsansprüchen und deren Nutzung sollen künftig leichter beantworten werden. Dazu werden verschiedene Einzelleistungen in neuen Budgets für die ambulante Pflege gebündelt. Zusätzlich sollen die Pflegekassen mit einem digitalen „Pflege-Cockpit“ Informationen und Angebote an einem Ort bereitstellen. So sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen besseren Überblick über die verfügbaren Hilfen erhalten.
Auch Pflegeeinrichtungen sollen mehr Spielraum bekommen, neue Lösungen zu erproben und Technik sowie Digitalisierung einzusetzen. Ziel ist es, Pflegekräfte zu entlasten und die Versorgung zu verbessern.
„Selbstständigkeit möglichst lange erhalten“
Prävention, Früherkennung und Rehabilitation sollen stärker dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu verringern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Kranken- und Pflegeversicherung sollen ihre Leistungen konsequenter darauf ausrichten.
„Pflegeversicherung finanziell stabilisieren“
Die Bundesregierung will den allgemeinen Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung in den nächsten Jahren bei 3,6 Prozent halten und damit einem weiteren Anstieg der Lohnnebenkosten entgegenwirken. Auf der Einnahmenseite sieht der Entwurf daher unter anderem eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, einen höheren Beitrag für Kinderlose sowie Änderungen bei der Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie bei Minijobs vor. Für einzelne Versicherte könnten die Beiträge deshalb steigen, auch wenn der allgemeine Beitragssatz stabil bleibt. (hau/19.10.2026)