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Digitales

Debatte über schnelleren Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen

Zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 9. Oktober 2026, hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen“ (21/8277(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach einstündiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. 

Minister: Staatsmodernisierung durch Netzausbau

Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger (CDU) betonte, dass es ohne digitale Infrastruktur keine digitale Wirtschaft gebe. Ziel sei daher eine Ausbauquote von 75 Prozent bis zum Ende der Legislaturperiode. Mit Blick auf den Mobilfunk kritisierte Wildberger langwierige Prozesse: Unnötige Verfahren kosteten Zeit und Geld, der Staat müsse schlicht schneller werden. „Weniger Aufwand im Alltag, das ist Staatsmodernisierung“, so der Minister.

Konkret soll unter anderem der Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze vorangetrieben werden. Das Gesetz schaffe hierfür mehr Transparenz und faire Regeln, um Investoren die nötige Planungssicherheit zu geben. Das treibe den Ausbau voran und sichere zugleich den fairen Wettbewerb. „Spitzenleistungen für heute und morgen gelingen nicht auf der Infrastruktur von gestern. Was wir jetzt bauen, schafft Chancen und Wachstum für Jahrzehnte“, unterstrich Wildberger.

AfD: Gesetzentwurf ohne echte Substanz

Alexander Arpaschi (AfD) hofft mit Blick auf die Novelle, dass der Gesetzentwurf „nicht fürs Schaufenster ist, sondern die notwendige Substanz mitbringt“. Das Ziel, Verfahren beim Netzausbau zu beschleunigen, sei zwar grundsätzlich löblich.

Kritisch sei jedoch, dass geplante Regelungen im Gesetz dazu führen würden, dass der Druck von den für die Genehmigungen zuständigen Verwaltungen genommen werde. Arpaschi befürchte daher, dass dies zu einer kaum merkbaren Beschleunigung führen werde, und appellierte an die Bundesregierung: „Überarbeiten Sie Ihren Gesetzentwurf und kommen Sie dann wieder.“

SPD: Verlässliche Netze und fairer Wettbewerb

Johannes Schätzl (SPD) betonte, dass sich digitalpolitische Entscheidungen an drei Grundsätzen messen lassen müssten: Die Verbindung müsse verlässlich bei den Menschen ankommen, sie müsse stabil sein und den Bürgerinnen und Bürgern eine Wahl zwischen guten sowie bezahlbaren Angeboten bieten.

Den Übergang vom Kupfer- auf das Glasfasernetz bezeichnete Schätzl als eines der „wohl spannendsten digitalpolitischen Projekte dieses Jahrzehnts“. Es sei entscheidend, den bestehenden Wettbewerb in die Glasfaserwelt mitzunehmen. Dafür brauche es transparente Regeln, verlässliche Informationen und eine handlungsfähige Bundesnetzagentur.

Grüne: Schutz vor Abzocke und nachhaltige Investitionen

Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) forderte wirksame Maßnahmen, um Bürgerinnen und Bürger vor „Abzocke“ zu schützen. Niemand dürfe unter Druck gesetzt werden, einen neuen und womöglich teureren Vertrag abzuschließen. Zudem sprach sie sich für einen bürokratiearmen, pauschalen Schadensersatz aus, der greifen müsse, sobald eine Minderleistung festgestellt werde.

Darüber hinaus betonte Lenhard, dass das Sondervermögen für zukunftsfähige Infrastruktur und grüne Investitionen genutzt werden müsse. Die Gelder seien keinesfalls dafür gedacht, Haushaltslöcher zu stopfen. „Denn was wir heute an Glasfaser verlegen, das ist die Grundlage, auf der die kommenden Generationen aufbauen können“, unterstrich die Abgeordnete.

CDU/CSU: Aufholjagd beim Netzausbau fortsetzen

Hansjörg Durz (CDU/CSU) betonte, dass Deutschland beim Netzausbau in den vergangenen Jahren „deutlich“ aufgeholt habe. Inzwischen sei Glasfaser für fast 29 Millionen Haushalte und Unternehmensstandorte verfügbar. Diese Entwicklung zeige klar, dass das Land beim Ausbau der digitalen Infrastruktur spürbar vorankomme.

Gleichwohl verwies Durz darauf, dass Deutschland im europäischen Vergleich noch immer nicht an der Spitze liege. Genau deshalb brauche es die geplanten Gesetzesänderungen, um verbliebene Hürden abzubauen. Das vorhandene Potenzial müsse nun entschlossen genutzt werden, um den Standort nachhaltig zu stärken.

Linke: Digitale Infrastruktur als öffentliche Daseinsfürsorge

Anne-Mieke Bremer (Die Linke) kritisierte die „skandalösen“ Arbeitsbedingungen beim Glasfaserbau, bestehende Lücken im Verbraucherschutz sowie die mangelhafte Versorgung im ländlichen Raum. All diese Probleme würden auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gelöst. Es dürfe nicht sein, dass der beschleunigte Netzausbau auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen werde, mahnte Bremer und forderte die Bundesregierung auf: „Handeln Sie endlich!“

Die Abgeordnete sprach sich zudem dafür aus, die digitale Infrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge zu begreifen. Im digitalen Zeitalter sei ein verlässlicher Netzzugang keineswegs ein Luxusgut, sondern sowohl die Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe als auch für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Deutschland maßgeblich beschleunigen. Durch die Anpassung an die EU-weit geltende Gigabit-Infrastrukturverordnung, bürokratische Vereinfachungen wie Anzeigeverfahren bei Wegerechten und klarere Vorgaben für den Netzausbau innerhalb von Gebäuden

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) werde durch das vorliegende Gesetz in Teilen überarbeitet und angepasst, um den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland in der Fläche und im Gebäude weiter voranzubringen, schreibt die Bundesregierung. Dabei werde das TKG mit den Vorgaben der Gigabit-Infrastrukturverordnung in Einklang gebracht. Die dem nationalen Gesetzgeber durch die Verordnung zugewiesenen Spielräume würden genutzt. 

Regelungen zum Ausbau der gebäudeinternen Netze

Um den Ausbau von Glasfasernetzen in Gebäuden zu fördern, sollen die Regelungen zum Ausbau der gebäudeinternen Netze angepasst werden, „soweit dies mit Blick auf die Gigabit-Infrastrukturverordnung durch den nationalen Gesetzgeber zulässig ist“. Dies beträfe insbesondere unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Vollausbau im Gebäude sowie die Einhaltung einheitlicher technischer Mindeststandards bei der Errichtung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen. 

„Es werden die Kupfer-Glas-Migration hindernde und damit den politischen Zielen zuwiderlaufende Faktoren identifiziert und behoben“, schreibt die Bundesregierung. Anpassungen im Bereich der Marktregulierung stellten Diskriminierungsfreiheit sicher und schafften mehr Transparenz über die Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen und den Pfad der Migration hin zu einem reinen Glasfasernetz. 

Faire Wettbewerbsbedingungen für alle beteiligten Unternehmen

Für eine markt- und verbraucherfreundliche Migration seien angemessene und faire Wettbewerbsbedingungen für alle beteiligten Unternehmen anzustreben. Entscheidend sei, „dass durch einen offenen Netzzugang die Angebotsvielfalt sichergestellt bleibt“. Die Bundesnetzagentur soll künftig über Instrumente verfügen, um eine solche diskriminierungsfreie Migration sicherstellen und einheitliche Regeln etablieren zu können. 

Der Bundesnetzagentur werde es insbesondere möglich sein, durch eine Transparenzverpflichtung umfassende und vollständige Informationen zum Migrationsprozess zu erlangen, indem das marktmächtige Unternehmen zur Erstellung der zur Verfügung zu stellenden Informationen und zur Erstellung eines Migrationsplans verpflichtet werden kann. Bislang bestehende Informationsasymmetrien und Investitionsbarrieren für Marktteilnehmer würden dadurch beseitigt. 

Tiefergehende Analysen der Marktstruktur

Die Bundesnetzagentur soll darüber hinaus in die Lage versetzt werden, tiefergehende Analysen der Marktstruktur vorzunehmen, um die positiven Faktoren, aber auch Hemmnisse für einen flächendeckenden Glasfaserausbau herauszuarbeiten. Durch die Einholung und Analyse von Daten sollen Erkenntnisse gewonnen werden, welchen Einfluss andere Anschlusstechnologien, wie insbesondere die bestehende Hybrid Fiber Coax (HFC)-Netzinfrastruktur auf den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Deutschland haben und inwieweit diese bei der Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Ziele eine unterstützende oder hemmende Rolle ausüben. 

Weitere Anpassungen dienen der Beschleunigung des Ausbaus auf der vorgelagerten Netzebene. Das betrifft der Vorlage zufolge insbesondere Vereinfachungen und Klarstellungen beim Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung sowie die gesetzliche Verankerung genehmigungsfreier Maßnahmen. Darüber hinaus werde – im Einklang mit der Föderalen Modernisierungsagenda – alternativ zum Erfordernis einer Zustimmung ein Anzeigeverfahren eingeführt. Die damit bezweckte Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung diene ebenfalls der Beschleunigung des Netzausbaus. 

Gigabit-Grundbuch als einheitliches Informationsportal

Schließlich soll das Gigabit-Grundbuch als einheitliches Informationsportal im TKG verankert werden. Als zentrale Datendrehscheibe soll es den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland weiter beschleunigen. Dazu sollen Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung für alle Informationsportale klar strukturiert und übersichtlich geregelt werden, soweit dies mit Blick auf die Gigabit-Infrastrukturverordnung durch den nationalen Gesetzgeber zulässig ist und effizient erscheint. 

Dem Bürokratieabbau dient laut Bundesregierung unter anderem die Eingrenzung der Pflicht zur Vorlage von Jahresfinanzberichten bei Konzerntöchtern. Die Datenerhebung und Datennutzung durch die Bundesnetzagentur werde im TKG effizienter gestaltet. Außerdem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die eine Veröffentlichung von Daten ermöglicht. (mtt/hau/09.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Wildberger, Dr. Karsten

Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung

Dr. Karsten Wildberger

Dr. Karsten Wildberger

© Karsten Wildberger/ Woithe

Arpaschi, Alexander

AfD

Alexander Arpaschi

Alexander Arpaschi

© Alexander Arpaschi / Nikolaus Becker

Schätzl, Johannes

SPD

Johannes Schätzl

Johannes Schätzl

© Johannes Schätzl/ Maximilian König

Lenhard, Rebecca

Bündnis 90/Die Grünen

Rebecca Lenhard

Rebecca Lenhard

© Grüne Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Bremer, Anne-Mieke

Die Linke

Anne-Mieke Bremer

Anne-Mieke Bremer

© Deutscher Bundestag/Inga Haar

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Hendrik Steffens

Jünger, Robin

AfD

Robin Jünger

Robin Jünger

© Robin Jünger / Pete Ruppert

Marvi, Parsa

SPD

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Otte, Karoline

Bündnis 90/Die Grünen

Karoline Otte

Karoline Otte

© Karoline Otte/Stefan Kaminski

Ebmeyer, Joachim

CDU/CSU

Joachim Ebmeyer

Joachim Ebmeyer

© CDU-Kreisverband Herford / Paul Schneider

Rupp, Ruben

AfD

Ruben Rupp

Ruben Rupp

© Deutscher Bundestag

Wiese, Dirk

SPD

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Rupp, Ruben

AfD

Ruben Rupp

Ruben Rupp

© Deutscher Bundestag

Bettermann, Daniel

SPD

Daniel Bettermann

Daniel Bettermann

© Daniel Bettermann / Thorsten Eschstruth

Gräßle, Dr. Inge

CDU/CSU

Dr. Inge Gräßle

Dr. Inge Gräßle

© Dr. Inge Gräßle/ Tobias Koch

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Dokumente

  • 21/8277 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen
    PDF | 1 MB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/8277(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Digitales

Sachverständige bewerten TKG-Änderungsgesetz unterschiedlich

Zeit: Mittwoch, 4. November 2026, 14 bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2026, 21/8277(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am Mittwoch, 4. November 2026, deutlich. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Telekommunikationsgesetz soll durch den vorliegenden Entwurf in Teilen überarbeitet und angepasst werden, um den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland in der Fläche und im Gebäudebestand weiter voranzubringen, schreibt die Regierung. Um den Ausbau von Glasfasernetzen in Gebäuden zu fördern, sollen die Regelungen zum Ausbau der gebäudeinternen Netze angepasst werden. 

Dies beträfe insbesondere unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Vollausbau im Gebäude sowie die Einhaltung einheitlicher technischer Mindeststandards bei der Errichtung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen, heißt es. Zugleich sollen die Kupfer-Glas-Migration hindernde und damit den politischen Zielen zuwiderlaufende Faktoren identifiziert und behoben werden.

„Kosten des Glasfaserausbaus fair verteilen“

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) sind die Vorschläge für einen fairen Prozess der Kupferabschaltung und die gesetzliche Absicherung des Wettbewerbs sinnvoll. Nachbesserungsbedarf gibt es laut VZBV-Vertreterin Susanne Blohm insbesondere bei der fairen Verteilung der Kosten des Glasfaserausbaus und bei der Durchsetzbarkeit der Verbraucherschutzrechte. Abzulehnen sei die Einführung eines Buttons als Alternative zur Vertragsbestätigung in Textform. Ein solcher Bestätigungsbutton würde die Überrumpelung von Verbrauchern erleichtern und somit die Problematik von untergeschobenen Verträgen weiter verschärfen. 

Blohm forderte zudem, Paragraf 72 des TKG (Glasfaserbereitstellungsentgelt) ersatzlos zu streichen. Die Kosten eines von den Eigentümern beauftragten Glasfaserausbaus sollten diese auch vollständig selbst tragen und nicht auf ihre Mieter umlegen dürfen.

„Regelung zum Glasfaserbereitstellungsentgelt abschaffen“

Auch Stefan Bentrop vom Deutschen Mieterbund forderte, die Regelung zum Glasfaserbereitstellungsentgelt abzuschaffen, statt wie im Entwurf geplant die zum 31.Dezember 2027 befristete Regelung „ohne eine Evaluierung der bisherigen Auswirkungen und deren Berücksichtigung“ zu verlängern. Das Glasfaserbereitstellungsentgelt sei als sachlich ungerechtfertigte Verteuerung der Wohnkosten von Mieterinnen und Mietern anzusehen. Es habe auch in der Vergangenheit keinerlei praktische Relevanz gehabt. Nennenswerte Ausbauanreize seien dadurch auch für die Zukunft nicht zu erwarten, sagte Bentrop. 

Dass die Bundesnetzagentur künftig die Abschaltpraxis der Telekom in den Ausbaugebieten der Wettbewerber berücksichtigen und einen Migrationsplan verlangen kann, ist aus Sicht der Monopolkommission zu begrüßen. Weitergehend sollte laut Monopolkommissions-Vertreter Prof. Dr. Tomaso Duso ein anbieterunabhängiges Kriterium festgelegt werden, ab welchem Ausbaustand das Kupfernetz abzuschalten ist. „Das sollte unabhängig davon sein, wer dort das Glasfasernetz gebaut hat“, sagte er. Das Recht auf Vollausbau, die erweiterte Ausstattungspflicht und das Vier-Faser-Modell sind laut Duso zu begrüßen. Zusätzlich sollte seiner Auffassung nach eine Modernisierungspflicht für Mehrfamilienhäuser im Bestand ab einem Stichtag, etwa dem Jahr 2035, geprüft werden. 

„Keine europarechtlichen Bedenken“

Das in Paragraf 144 des Entwurfs enthaltene Recht zum vollständigen Glasfaserausbau in Gebäuden begegnet nach Auffassung von Prof. Dr. Thomas Fetzer, Professor für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Steuerrecht an der Universität Mannheim, keinen europarechtlichen Bedenken. Auch die neuen Zugangsregelungen für Glasfasernetze in den Paragrafen 22a und 22b seien grundsätzlich europarechtskonform, wobei er insbesondere bei Paragraf 22a (Zugang zu Glasfasernetzen) eine weitere Verschärfung zugunsten des Wettbewerbs und der Endnutzer empfahl. 

Kritisch bewertete Fetzer hingegen die erweiterten Prüfpflichten der Bundesnetzagentur bei der Kupfer-Glasfaser-Migration, da diese möglicherweise gegen europäisches Recht verstießen. Eine gesetzliche Verpflichtung der Bundesnetzagentur, die Abschaltpraxis marktmächtiger Unternehmen außerhalb konkreter Migrationsgebiete zu berücksichtigen, lehnte er als europarechtswidrig ab.

„Neue Zugangsregulierung gefährdet Investitionen“ 

Damit das Gesetz nicht zu einer „Investitions- und Ausbaubremse“ wird, sind nach Ansicht von Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) grundlegende Anpassungen an einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs notwendig. Dies sei umso bedeutender, da Investitionen in die digitale Infrastruktur rückläufig seien und die Investitionsbedingungen von der Branche aktuell als sehr schlecht bewertet würden. 

Konkret benannte Knapp die in Paragraf 22a geregelte neue Zugangsregulierung, die Investitionen, fairen Wettbewerb und Open-Access-Kooperationen gefährde. Die Regelung sei nicht geeignet, die bestehenden Open-Access-Herausforderungen im Glasfasermarkt zu lösen, so Knapp. Die Ursachen dafür liegen aus Sicht des BREKO nicht auf der Angebots-, sondern auf der Nachfrageseite. 

„Wettbewerb auf den Strukturen realisieren“

Prof. Dr. Bernd Sörries vom Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH (WIK) sah das anders. Paragraf 22a spiegle schon jetzt am Markt vereinbarte Kooperationen wider. Insofern ist aus seiner Sicht nicht zu erkennen, weshalb mit der Regelung Investitionen entwertet werden sollten. Die Paragrafen 22a und 22b seien vielmehr geeignet, den Ausbauwettbewerb zu stärken. 

Der Entwurf halte Instrumente bereit, „um Wettbewerb auf den Strukturen zu realisieren“, sagte Sörries. Ohne diesen Wettbewerb könne man die Netze nicht füllen. Wenn aber die Netze nicht gefüllt werden, „wir also nicht die Take-up-Raten nach oben bekommen“, werde man auch die Abschaltdiskussion nicht intensiv führen können. „Dann werden wir nämlich nicht auf 80 bis 90 Prozent Take-Up kommen, bei der man eine neue Technologie in der Fläche auch wirklich migrieren kann“, machte er deutlich. 

„Hochsensible Investitions- und Transformationsphase“

Gerrit Wernke vom Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) sprach von einer „hochsensiblen Investitions- und Transformationsphase“, in der sich die Branche befinde. Die Wettbewerber hätten 2025 mit 9,3 Milliarden Euro deutlich mehr in Telekommunikations-Sachanlagen investiert als die Deutsche Telekom und stellten fast 70 Prozent der verfügbaren Glasfaseranschlüsse bis in Gebäude und Wohnungen bereit. Dennoch würden weiterhin knapp zwei Drittel aller Breitbandanschlüsse über das Netz der Telekom realisiert, sagte Wernke. Festzustellen sei daher: „Der Glasfaserausbau schreitet voran, aber ein dauerhaft selbsttragender Wettbewerb ist keineswegs gesichert.“ 

Dieser Tragweite für den Markt werde der Entwurf nicht gerecht, urteilte Wernke. Im parlamentarischen Verfahren müssten daher die Voraussetzungen für Investitionssicherheit, wirksamen Wettbewerb, eine zügige Kupfer-Glas-Migration sowie einen beschleunigten Mobilfunkausbau in der Fläche und beim weiteren 5G-Rollout geschaffen werden. 

„Stärkung von Wettbewerb und Wahlfreiheit“

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, begrüßte den Entwurf. Mit Blick auf die Marktregulierung sprach er sich dafür aus, die geplanten Paragrafen 22a und 22b aus dem Regierungsentwurf „unverändert zu beschließen“. Paragraf 22a stärke den Wettbewerb und die Wahlfreiheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern, so Müller. Zugleich würde freiwilligen und marktbasierten Verhandlungslösungen weiterhin der Vorzug vor regulatorischen Eingriffen gegeben. Letztere blieben auf die Fälle beschränkt, in denen es regional absehbar nur ein Glasfasernetz geben werde und sich die Unternehmen nicht über einen Zugang zu diesem einigen könnten, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur. 

Paragraf 22b wiederum nehme die gebäudeinterne Telekommunikationsinfrastruktur in den Blick und solle den Zugang für Wettbewerber ermöglichen. Damit könne verhindert werden, „dass In-House-Verkabelung zum Flaschenhals wird“. Investitionen würden dabei nicht entwertet, so Müller. 

Regelungen zur Kupfer-Glasfaser-Migration begrüßt

Dr. Klaus Ritgen als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßte die geplanten Regelungen zur Kupfer-Glasfaser-Migration und den möglichen Widerruf von Wegerechten bei unzuverlässigen oder leistungsunfähigen Ausbauunternehmen. Kritisch bewertete er die geplante Verkürzung der Fristen bei wegerechtlichen Zustimmungsverfahren. Die Frist bis zur Zustimmungsfiktion soll laut Entwurf von drei auf zwei Monate sinken. „Das beschleunigt den Ausbau kaum, setzt aber die Baulastträger unter Zeitdruck und geht mit dem Risiko einer zu oberflächlichen Prüfung einher“, befand Ritgen. 

Auch bei den Regelungen zur Bauqualität äußerte der Kommunalvertreter Bedenken. Mit der DIN 18220 habe man eine anerkannte Regelung für die „mindertiefe Verlegung“. Dass davon abgewichen werden solle und zugleich die Haftungsregelungen gestrichen würden, untergrabe diese Standardisierung, „was für uns völlig unverständlich ist“, sagte er. (lbr/04.11.2026)

Dokumente

  • 21/8277 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen
    PDF | 1 MB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 36. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am Dienstag, dem 4. November 2026, 14:00 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen, Interessenvertreter und anderen Auskunftspersonen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Stefan Bentrop (Deutscher Mieterbund e.V.) zur 36. Sitzung am 4. November 2026 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Susanne Blohm (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) zur 36. Sitzung am 4. November 2026 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Prof. Dr. Tomaso Duso (Monopolkommission) zur 36. Sitzung am 4. November 2026 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Prof. Dr. Thomas Fetzer (Universität Mannheim) zur 36. Sitzung am 4. November 2026 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Sven Knapp (Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.) zur 36. Sitzung am 4. November 2026 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Gerrit Wernke (Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt e.V.) zur 36. Sitzung am 4. November 2026 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) zur 36. Sitzung am 4. November 2026 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung (Interner Link)

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Stand: 06.11.2026