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  • 1. Lesung
  • Anhörung (Einkommensteuer)
Finanzen

Einkommensteuerreformgesetz soll kleine und mittlere Einkommen entlasten

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung die Entwürfe der Bundesregierung für eine Reform der Einkommensteuer (21/8235(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und für ein Jahressteuergesetz 2026 (21/8283(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach einstündiger Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung hat der Finanzausschuss. Ebenfalls überwiesen wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8378(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit dem Titel „Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen - Familienleistungsausgleich gerechter gestalten“.

Minister: Die Reform macht das Land gerechter

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte, die Reform setze „im Rahmen des Möglichen die richtigen Schwerpunkte“. Man entlaste die Menschen mit kleinem und mittleren Einkommen. Die zehn Milliarden Euro Entlastung seien angesichts der Lage „keine geringe Summe“. Eine Familie mit zwei Kindern könne bei zwei mittleren Einkommen durch die Reform 600 Euro im Jahr mehr haben.

Damit das alles bezahlt werden könne, nehme man die sehr hohen Einkommen stärker in die Verantwortung. Das mache das Steuersystem, aber auch unser Land gerechter. Die Reichensteuer werde früher greifen, außerdem führe man noch eine Superreichen-Steuer ein. Er finde, „das ist fair“.

AfD kritisiert Reform als Etikettenschwindel

Was die Koalition als Steuerreform vorlege, „ist in Wahrheit genau das Gegenteil“, sagte Kay Gottschalk (AfD). „Es ist das dreisteste, am besten getarnte Steuererhöhungsgesetz, das dieses Haus seit Jahren gesehen hat. Es ist ein glatter Etikettenschwindel.“ Die vorgesehene Entlastung reiche nicht einmal aus, um die kalte Progression auszugleichen. 

Bei einem Lohnsteueraufkommen von 250 Milliarden Euro koste die Anhebung des Grundfreibetrags um 18 Euro im Monat gerade zwei Milliarden. Das sei allenfalls ein Almosen, und die Leistungsträger der gesellschaftlichen Mitte würden gar nicht entlastet, weil in diesem Bereich der Steuertarif nicht geändert werde.

Union: Leistung muss sich wieder lohnen

Fritz Güntzler (CDU/CSU) sagte, wer mehr leiste, müsse auch mehr haben: „Leistung in diesem Land muss sich wieder lohnen“. 36 Millionen Steuerpflichtige würden um zehn Milliarden Euro entlastet. Das sei im Rahmen des Haushalts eine große Summe, „und das sollte man auch nicht kleinreden“, so Güntzler. 

Mit der Erhöhung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld zeige die Koalition, dass es ihr auch um die Familien gehe: „Das kommt direkt bei den Menschen im Portemonnaie an.“ Die Union hätte sich einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression vorstellen können. Im weiteren Verfahren sollte man schauen, ob es doch noch die Möglichkeit gebe, den Kaufkraftverlust auszugleichen, empfahl Güntzler. 

Grüne fordern Nachbesserung

Sascha Müller (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die Steuerpläne „Klein Klein“. An die großen Dinge gehe die Koalition nicht heran. Dabei lägen die Lösungsvorschläge auf dem Tisch, sagte Müller mit Blick auf die von seiner Fraktion beantragte Senkung von Krankenkassenbeiträgen und Schließung von offensichtlichen Gerechtigkeitslücken im Steuerrecht zur Gegenfinanzierung.

Er kritisierte zudem, dass durch die Freibeträge für Kinder Eltern mit hohem Einkommen stärker entlastet würden als Bezieher geringerer Einkommen. Durch die Erhöhung des Kindergelds werde die Schere nicht geschlossen, sondern sie wachse sogar bei hohen Einkommen. „Bessern Sie nach“, appellierte Müller an die Koalition.

Linke erachtet die Summe als zu gering

„Die Einkommensteuerreform ist da, aber so richtig reformiert wird nicht“, sagte Doris Achelwilm (Die Linke). Das Ganze hätte mehr gebracht, wenn sich die Bundesregierung die nötige Umverteilungssubstanz bei den obersten Einkommen geholt hätte. Die Linke wolle Einkommen bis 7.000 Euro pro Monat entlasten, und die obersten fünf Prozent der Einkommensteuerpflichtigen stärker belasten. 

Zehn Milliarden Euro Entlastung klinge viel, aber angesichts der hohen Zahl von Steuerpflichtigen sei die Summe gering. Achelwilm kritisierte, dass Einkommen bis 250.000 Euro sogar entlastet würden. Erst dann greife die Reichensteuer. „Im Großen und Ganzen ist es für Reiche super gelaufen“, kritisierte Achelwilm.

SPD pocht auf seriöse Gegenfinanzierung

Parsa Marvi (SPD) wies auf die höheren Freibeträge, das höhere Kindergeld und die Verbesserungen für Sonn- und Feiertagsarbeit hin. Er finde es gerecht, dass zur Gegenfinanzierung der Entlastungen die Anhebung der Reichensteuer und die Absenkung der Absetzbarkeit der Kosten für Handwerkerleistungen erfolge.

Gegen eine weitere Verbesserung für Familien habe er nichts, aber ohne seriöse Gegenfinanzierung werde das nicht gehen, sagte er mit Bllick auf den Haushalt.

Einkommensteuerreform-Gesetzentwurf

Zur Stärkung des Arbeitskräfte- und Wachstumspotentials hat die Regierung den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (21/8235(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, die Anhebung des Kindergeldes sowie einen höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung würden sowohl Wachstumsimpulse gesetzt als auch dem Gerechtigkeitsaspekt Rechnung getragen, erläutert die Regierung. Die Entlastung der Steuerzahler soll sich im nächsten und übernächsten Jahr auf über zehn Milliarden Euro summieren. Im Einzelnen ist vorgesehen, den steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro um 216 Euro auf 12.564 Euro zu erhöhen. 2028 soll eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro erfolgen. Dadurch werde die Freistellung des Existenzminimums sichergestellt, erwartet die Regierung. 

Durch die Anpassung des Spitzen- und Reichensteuersatzes werde die steuerliche Leistungsfähigkeit innerhalb der Tarifstruktur stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen unterstützt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Reichensteuersatz soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten und 45 Prozent betragen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro steigt der Steuersatz auf 47 Prozent.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen steigen

Außerdem soll das Kindergeld ab Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich angehoben werden. Ab Januar 2028 soll eine weitere Anhebung auf 272 Euro monatlich erfolgen. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird von 6.828 Euro um 300 Euro auf 7.128 Euro erhöht. „Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (2.928 Euro) ergibt sich eine Anhebung des zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Betrags von insgesamt 9.756 Euro um 300 Euro auf insgesamt 10.056 Euro“, rechnet die Regierung vor. Um gezielt Arbeitsanreize zu setzen, sollen die maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen ab dem 1. Januar 2027 von 50 Euro auf 75 Euro angehoben werden. Der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohnbetrag für Nachtarbeit soll unverändert bei 50 Euro bleiben. 

Zu den weiteren Regelungen gehört eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von bisher 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Damit werde zudem ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Subventionen würden „mit Augenmaß“ abgebaut: „Daher wird die steuerliche Absetzbarkeit der abzugsfähigen Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert.“ Es handele sich um eine der größten Subventionen im Einkommensteuerrecht. Vorgehen ist auch eine Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes bei sogenannten Mini-Jobs von zwei Prozent auf fünf Prozent.

Angemessene Gewerbesteuer für Rechenzentren-Standortgemeinden

Mit der Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabes für Betreiber von Rechenzentren sollen Gemeinden, auf deren Gebiet Rechenzentren stehen, besser am Steueraufkommen beteiligt werden. Zur Begründung heißt es, aufgrund des hohen Automatisierungsgrades von Rechenzentren profitierten die Standortgemeinden häufig nicht am Gewerbesteueraufkommen, obwohl sie die wesentlichen standortbezogenen Auswirkungen des Anlagenbetriebs tragen würden. Ein besonderer Zerlegungsmaßstab gewährleiste eine angemessenere Beteiligung der Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Betreiber von Rechenzentren und stärke damit „die Akzeptanz für die Ansiedlung und den Ausbau dieser für die digitale Infrastruktur Deutschlands unverzichtbaren Einrichtungen“, so die Regierung.

Zu den finanziellen Auswirkungen heißt es in dem Gesetzentwurf, im Jahr 2027 sei mit steuerlichen Mindereinnahmen in Höhe von 4,515 Milliarden Euro zu rechnen. Davon entfallen 1,91 Milliarden Euro auf den Bund, der Rest auf Länder und Gemeinden. 2028 werden die Steuermindereinnahmen mit 6,02 Milliarden Euro angegeben, von denen 2,504 Milliarden auf den Bund entfallen. Durch die Änderungen bei den Sonn- und Feiertagszuschlägen entstehen zudem Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungen, die auf 300 Millionen Euro pro Jahr geschätzt werden.

Entwurf des Jahressteuergesetzes

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2026 (21/8283(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen. Die Maßnahmen hätten überwiegend technischen Charakter, erklärt die Regierung. Hervorgehoben werden unter anderem die Erhöhungen der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Nachzahlungszinsen werden von Steuerpflichtigen erhoben, die Steuern nachzahlen müssen. Der Zinssatz betrug seit 2019 0,15 Prozent für jeden Monat, was einem Jahreszinssatz von 1,8 Prozent entspricht. 

Ab 2027 soll der monatliche Zinssatz angesichts der allgemein gestiegenen Zinsen auf 0,3 Prozent verdoppelt werden, was einem Jahreszins von 3,6 Prozent entspricht. Der Zinssatz gilt auch für Erstattungszinsen, die Steuerpflichtigen bei Steuererstattungen gezahlt werden. Nach der Abgabenordnung beginnt der Zinslauf für die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.

Ungekürzte Freibeträge für Kinder

Mit einer weiteren Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass für Kinder mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, in Zukunft die ungekürzten Freibeträge für Kinder bei der Besteuerung der Eltern gewährt werden. Die Änderung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zurück, der die Kürzung von Familienbeihilfen und steuerlichen Vergünstigungen bei Arbeitnehmern, deren Kinder sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, als Verstoß gegen Unionsrecht bezeichnet hatte. Bisher konnten die Freibeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat der Kinder „notwendig und angemessen“ waren.

Weitere Änderungen betreffen ausländische Großaktionäre mit Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften von mindestens zehn Prozent. In diesen Fällen gibt es Änderungen, um eventuelle missbräuchliche Gestaltungen aufdecken zu können. Angehoben wird die Freigrenze für ins Ausland gezahlte Lizenzgebühren. Einkommensteuerbescheide und Bescheide über Widersprüche sollen ab 2027 nur noch elektronisch übermittelt werden, wenn die Steuerzahler über ein Elster-Konto verfügen. Ausgeweitet wird der Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden über Einkünfte, die über Onlineplattformen erzielt werden. Diese Informationen werden bereits innerhalb der Europäischen Union ausgetauscht. Mit dem Jahressteuergesetz soll diese Meldepflicht auf Anbieter, die in Nicht-EU-Staaten ansässig sind, ausgeweitet werden.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/8378(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung der Freibeträge für Kinder zu schließen. Daher solle das Kindergeld stärker erhöht werden. Dem Antrag zufolge soll das Kindergeld von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 je Kind und Monat steigen. Zugleich sollen die Freibeträge für Kinder auf 10.056 Euro beziehungsweise auf 10.236 Euro angehoben werden.

„Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge machen den Familienleistungsausgleich nicht automatisch gerechter“, stellt die Fraktion fest. Wenn die steuerliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge weiterhin bei höheren Einkommen höher sei als das Kindergeld, werde die Entlastungsschere trotz prozentual gleicher Anhebung beider Beträge nicht kleiner. Dies stehe der Ankündigung der Koalition entgegen, die bestehende Ungleichheit zu verringern und Familien gerechter zu entlasten.

Daher fordert die Fraktion im Regierungsentwurf der Steuerreform und bei künftigen Anpassungen von Kindergeld und Freibeträgen für Kinder sicherzustellen, „dass sich die Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung nicht erneut vergrößert“. Auch der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf soll überprüft werden. (hle/08.10.2026) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klingbeil, Lars

Bundesminister der Finanzen

Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

© SPD/ Maximilian König

Gottschalk, Kay

AfD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Achelwilm, Doris

Die Linke

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Marvi, Parsa

SPD

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Douglas, Christian

AfD

Christian Douglas

Christian Douglas

© Christian Douglas/ Vadim Derksen

Dorn, Dr. Florian

CDU/CSU

Dr. Florian Dorn

Dr. Florian Dorn

© Dr. Florian Dorn / Matthias Baumgartner

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Görke, Christian

Die Linke

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Mixl, Reinhard

AfD

Reinhard Mixl

Reinhard Mixl

© Reinhard Mixl

Hiller, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

Prof. Dr. Matthias Hiller

Prof. Dr. Matthias Hiller

© Matthias Hiller/ Tobias Koch

Meister, Dr. Michael

CDU/CSU

Dr. Michael Meister

Dr. Michael Meister

© Dr. Michael Meister/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Dokumente

  • 21/8235 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
    PDF | 1 MB — Status: 28.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8283 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
    PDF | 2 MB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8378 - Antrag: Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen - Familienleistungsausgleich gerechter gestalten
    PDF | 161 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/8235(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8283(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8378(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Sachverständige kritisieren die Einkommensteuerreform

Zeit: Mittwoch, 4. November 2026, 11 bis 12.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Die von der Bundesregierung geplante Reform der Einkommensteuer ist in einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, 4. November 2026, von den Sachverständigen zum Teil stark kritisiert worden. Mehrere Sachverständige drängten in der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Die Linke) geleiteten Anhörung auf einen stärkeren Ausgleich inflationsbedingter Steuererhöhungen zur Vermeidung der Folgen der kalten Progression.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (21/8235(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, die Anhebung des Kindergeldes sowie einen höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung würden sowohl Wachstumsimpulse gesetzt als auch dem Gerechtigkeitsaspekt Rechnung getragen, erläutert die Regierung. Die Entlastung der Steuerzahler soll sich im nächsten und übernächsten Jahr auf über zehn Milliarden Euro summieren. Um gezielt Arbeitsanreize zu setzen, sollen die maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen ebenso angehoben werden wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die steuerliche Absetzbarkeit der abzugsfähigen Aufwendungen für Handwerkerleistungen wird hingegen reduziert, der Pauschsteuersatz auf Minijobs wird angehoben.

Anpassung aller Tarifeckwerte gefordert

Die Spitzenverbände der deutsche Wirtschaft begrüßten zwar die Verbesserungen bei den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen sowie die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Insgesamt bleibe der Gesetzentwurf jedoch hinter dem Anspruch einer echten Tarifreform weit zurück. Anders als in den vergangenen Jahren sei nicht einmal eine Anpassung der Tarifeckwerte an die erwartete Inflation vorgesehen. Die Anpassungen bei der sogenannten „Reichensteuer“ beträfen überwiegend unternehmerische Einkommen.

Genauso argumentierte der Bund der Steuerzahler, der einen kompletten Abbau der kalten Progression und eine ausreichende Anpassung aller Tarifeckwerte forderte. Das Entlastungsvolumen werde höchstens sieben und nicht wie angekündigt zehn Milliarden Euro betragen. Es fehle auch der Ausgleich der kalten Progression. Für viele Einkommensgruppen werde es eine Mehrbelastung geben. „Der vorgelegte Entwurf enttäuscht auf ganzer Linie“, urteilte der Bund der Steuerzahler.

DIW: Entlastung der Mitte fällt praktisch aus

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kritisierte, die Entlastung der arbeitenden Mitte „fällt praktisch aus“. Um Spielräume für die Entlastung der arbeitenden Mitte zu schaffen, sollten Steuervergünstigungen und Subventionen abgebaut und die Effizienz von Staatsleistungen und Ausgabenprogrammen verbessert werden, empfahl das DIW.

Der Entwurf gleiche die erwartete Inflation nur zum Teil aus, bilanzierte das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung. Für 98 Prozent der Steuerpflichtigen bleibe die Entlastung hinter dem Ausgleich zurück. Prof. Dr. Felix Bierbrauer von der Universität zu Köln erwartet, dass die geplante zweite Reichensteuerstufe (47 Prozent ab 280.000 Euro, mit Solidaritätszuschlag knapp 49,6 Prozent) voraussichtlich nicht zu zusätzlichen Einnahmen führen wird. Wer aus politischen Gründen höhere Einkommen stärker belasten wolle, sollte daher zunächst bei den Gestaltungsmöglichkeiten ansetzen und nicht bei den Steuersätzen, so seine Empfehlung.

Die Bundessteuerberaterkammer erklärte, auch wenn die Einnahmesituation für den Fiskus gegenwärtig schwierig sei, sollte darauf geachtet werden, erfolgreiche Unternehmen nicht immer höher zu belasten und damit möglicherweise das Steuersubstrat für die Zukunft zu schwächen. Das geplante frühere Einsetzen des sogenannten. „Reichensteuersatzes“ von 45 Prozent sowie die Einführung eines „Superreichensteuersatzes“ von 47 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro „treffen erfolgreiche Unternehmer des deutschen Mittelstandes, die von der Politik angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und der generell hohen Energie- und Arbeitskosten in Deutschland Erleichterungen erwarten und fordern, anstatt mit Gegenfinanzierungsmaßnahmen zusätzlich belastet zu werden“.

„Dokument der Mutlosigkeit und Halbherzigkeit“

Nach Ansicht der Arbeitnehmerkammer Bremen ist ein völliger Ausgleich der kalten Progression aufgrund der Haushaltslage nicht abbildbar. Ein Entlastung kleiner Einkommen sei richtig, aber sie würden über eine Einkommensteuerreform nur unzureichend erreicht, weil sie keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlen würden. Positiv bewertet wurde, dass wenigstens ein Teil der Entlastung innerhalb des Tarifs gegenfinanziert werde.

Prof. Dr. Fritz Söllner von der TU Ilmenau vermisste den „großen Wurf“ in der Steuerpolitik mit umfassenden Entlastungen, die seit langem überfällig seien. Die hohe Steuerlast gehöre neben einer überbordenden Bürokratie, immer weiter steigenden Sozialversicherungsbeiträgen und einer zu teuren und zunehmend unzuverlässigen Energieversorgung zu den wichtigsten Standortnachteilen Deutschlands. Konkret kritisierte Söllner, dass die Erhöhung der Reichensteuer auch Personenunternehmen treffen werde, was für deren Investitionsneigung nicht gerade förderlich sein dürfte. Die kalte Progression werde nur zum Teil ausgeglichen. Den von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen „Tarif auf Rädern“ sah Söllner als „sehr sinnvoll und sehr notwendig“ an. Dieser Tarif war von der AfD-Fraktion in einem Gesetzentwurf (21/8065(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression vorgeschlagen worden.

Auch Prof. Dr. Ulrich van Suntum sprach von einem „Dokument der Mutlosigkeit und Halbherzigkeit“. Der Gesetzentwurf bringe weder eine nennenswerte Entlastung für die Steuerzahler, noch setze er Wachstumsimpulse. Van Suntum sprach sich auch für die komplette Abschaffung der Minijobs und der Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen aus. Er empfahl einen Wegfall von Reichensteuer und Solidaritätszuschlag sowie weitere Maßnahmen und zur Gegenfinanzierung eine einheitliche Mehrwertsteuer von 17,5 Prozent.

DGB: steuerrechtliche Privilegierung von Minijobs beenden

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete in seiner Stellungnahme den aktuellen Grundfreibetrag als auch die für die kommenden beiden Jahre im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhungen als zu niedrig. Der Grundfreibetrag müsse 2027 mindestens 15.800 Euro betragen. Die steuer- und sozialrechtliche Privilegierung der Minijobs sollte nach Ansicht des DGB beendet werden, „ohne dass kleine Teilzeitarbeitsverhältnisse für Arbeitgeber attraktiver werden“.

Nach Auffassung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) wird die „kalte Progression“ mit den Gesetzesänderungen nicht ausgeglichen. Für Alleinstehende wie Familien steige die steuerliche Belastung bis 2028 auch an, wenn das Einkommen nur wie das Preisniveau steige. Dennoch wandte sich das Institut gegen kurzfristige weitergehende Entlastungsmaßnahmen, weil dadurch die Haushaltslage für Bund, Länder und Kommunen weiter verschärft werde.

Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8378(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion fordert eine stärkere Erhöhung des Kindergeldes. Damit soll die bestehende Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung der Freibeträge für Kinder geschlossen werden. Dieser Forderung schlossen sich der DGB, das IMK sowie die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihren Stellungnahmen an. (hle/04.11.2026)

Dokumente

  • 21/8065 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression
    PDF | 230 KB — Status: 21.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8235 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
    PDF | 1 MB — Status: 28.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8378 - Antrag: Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen - Familienleistungsausgleich gerechter gestalten
    PDF | 161 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 50. Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch, 4. November 2026, 11:00 bis 12:30 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 50. Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch, 4. November 2026, 11:00 bis 12:30 Uhr - öffentliche Anhörung - 1. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste - Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 01 - Arbeitnehmerkammer Bremen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 02 - Bierbrauer, Prof. Dr. Felix, Universität zu Köln (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 03 - Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 03 - Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. - Anlage 1 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 04 - Bundessteuerberaterkammer K.d.ö.R. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 05 - Deutsche Industrie- und Handelskammer / 8 Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 06 - IMK - Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (noch nicht barrierefrei) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 07 - Söllner, Prof. Dr. Fritz (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 08 - van Suntum, Prof. Dr. Ulrich (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 09 - ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Finanzen (Interner Link)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw45-pa-finanzen-est-1225814

Stand: 04.11.2026