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  • 1. Lesung
  • Anhörung (Jahressteuergesetz)
Finanzen

Einkommensteuerreformgesetz soll kleine und mittlere Einkommen entlasten

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung die Entwürfe der Bundesregierung für eine Reform der Einkommensteuer (21/8235(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und für ein Jahressteuergesetz 2026 (21/8283(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach einstündiger Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung hat der Finanzausschuss. Ebenfalls überwiesen wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8378(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit dem Titel „Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen - Familienleistungsausgleich gerechter gestalten“.

Minister: Die Reform macht das Land gerechter

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte, die Reform setze „im Rahmen des Möglichen die richtigen Schwerpunkte“. Man entlaste die Menschen mit kleinem und mittleren Einkommen. Die zehn Milliarden Euro Entlastung seien angesichts der Lage „keine geringe Summe“. Eine Familie mit zwei Kindern könne bei zwei mittleren Einkommen durch die Reform 600 Euro im Jahr mehr haben.

Damit das alles bezahlt werden könne, nehme man die sehr hohen Einkommen stärker in die Verantwortung. Das mache das Steuersystem, aber auch unser Land gerechter. Die Reichensteuer werde früher greifen, außerdem führe man noch eine Superreichen-Steuer ein. Er finde, „das ist fair“.

AfD kritisiert Reform als Etikettenschwindel

Was die Koalition als Steuerreform vorlege, „ist in Wahrheit genau das Gegenteil“, sagte Kay Gottschalk (AfD). „Es ist das dreisteste, am besten getarnte Steuererhöhungsgesetz, das dieses Haus seit Jahren gesehen hat. Es ist ein glatter Etikettenschwindel.“ Die vorgesehene Entlastung reiche nicht einmal aus, um die kalte Progression auszugleichen. 

Bei einem Lohnsteueraufkommen von 250 Milliarden Euro koste die Anhebung des Grundfreibetrags um 18 Euro im Monat gerade zwei Milliarden. Das sei allenfalls ein Almosen, und die Leistungsträger der gesellschaftlichen Mitte würden gar nicht entlastet, weil in diesem Bereich der Steuertarif nicht geändert werde.

Union: Leistung muss sich wieder lohnen

Fritz Güntzler (CDU/CSU) sagte, wer mehr leiste, müsse auch mehr haben: „Leistung in diesem Land muss sich wieder lohnen“. 36 Millionen Steuerpflichtige würden um zehn Milliarden Euro entlastet. Das sei im Rahmen des Haushalts eine große Summe, „und das sollte man auch nicht kleinreden“, so Güntzler. 

Mit der Erhöhung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld zeige die Koalition, dass es ihr auch um die Familien gehe: „Das kommt direkt bei den Menschen im Portemonnaie an.“ Die Union hätte sich einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression vorstellen können. Im weiteren Verfahren sollte man schauen, ob es doch noch die Möglichkeit gebe, den Kaufkraftverlust auszugleichen, empfahl Güntzler. 

Grüne fordern Nachbesserung

Sascha Müller (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die Steuerpläne „Klein Klein“. An die großen Dinge gehe die Koalition nicht heran. Dabei lägen die Lösungsvorschläge auf dem Tisch, sagte Müller mit Blick auf die von seiner Fraktion beantragte Senkung von Krankenkassenbeiträgen und Schließung von offensichtlichen Gerechtigkeitslücken im Steuerrecht zur Gegenfinanzierung.

Er kritisierte zudem, dass durch die Freibeträge für Kinder Eltern mit hohem Einkommen stärker entlastet würden als Bezieher geringerer Einkommen. Durch die Erhöhung des Kindergelds werde die Schere nicht geschlossen, sondern sie wachse sogar bei hohen Einkommen. „Bessern Sie nach“, appellierte Müller an die Koalition.

Linke erachtet die Summe als zu gering

„Die Einkommensteuerreform ist da, aber so richtig reformiert wird nicht“, sagte Doris Achelwilm (Die Linke). Das Ganze hätte mehr gebracht, wenn sich die Bundesregierung die nötige Umverteilungssubstanz bei den obersten Einkommen geholt hätte. Die Linke wolle Einkommen bis 7.000 Euro pro Monat entlasten, und die obersten fünf Prozent der Einkommensteuerpflichtigen stärker belasten. 

Zehn Milliarden Euro Entlastung klinge viel, aber angesichts der hohen Zahl von Steuerpflichtigen sei die Summe gering. Achelwilm kritisierte, dass Einkommen bis 250.000 Euro sogar entlastet würden. Erst dann greife die Reichensteuer. „Im Großen und Ganzen ist es für Reiche super gelaufen“, kritisierte Achelwilm.

SPD pocht auf seriöse Gegenfinanzierung

Parsa Marvi (SPD) wies auf die höheren Freibeträge, das höhere Kindergeld und die Verbesserungen für Sonn- und Feiertagsarbeit hin. Er finde es gerecht, dass zur Gegenfinanzierung der Entlastungen die Anhebung der Reichensteuer und die Absenkung der Absetzbarkeit der Kosten für Handwerkerleistungen erfolge.

Gegen eine weitere Verbesserung für Familien habe er nichts, aber ohne seriöse Gegenfinanzierung werde das nicht gehen, sagte er mit Bllick auf den Haushalt.

Einkommensteuerreform-Gesetzentwurf

Zur Stärkung des Arbeitskräfte- und Wachstumspotentials hat die Regierung den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (21/8235(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, die Anhebung des Kindergeldes sowie einen höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung würden sowohl Wachstumsimpulse gesetzt als auch dem Gerechtigkeitsaspekt Rechnung getragen, erläutert die Regierung. Die Entlastung der Steuerzahler soll sich im nächsten und übernächsten Jahr auf über zehn Milliarden Euro summieren. Im Einzelnen ist vorgesehen, den steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro um 216 Euro auf 12.564 Euro zu erhöhen. 2028 soll eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro erfolgen. Dadurch werde die Freistellung des Existenzminimums sichergestellt, erwartet die Regierung. 

Durch die Anpassung des Spitzen- und Reichensteuersatzes werde die steuerliche Leistungsfähigkeit innerhalb der Tarifstruktur stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen unterstützt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Reichensteuersatz soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten und 45 Prozent betragen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro steigt der Steuersatz auf 47 Prozent.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen steigen

Außerdem soll das Kindergeld ab Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich angehoben werden. Ab Januar 2028 soll eine weitere Anhebung auf 272 Euro monatlich erfolgen. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird von 6.828 Euro um 300 Euro auf 7.128 Euro erhöht. „Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (2.928 Euro) ergibt sich eine Anhebung des zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Betrags von insgesamt 9.756 Euro um 300 Euro auf insgesamt 10.056 Euro“, rechnet die Regierung vor. Um gezielt Arbeitsanreize zu setzen, sollen die maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen ab dem 1. Januar 2027 von 50 Euro auf 75 Euro angehoben werden. Der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohnbetrag für Nachtarbeit soll unverändert bei 50 Euro bleiben. 

Zu den weiteren Regelungen gehört eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von bisher 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Damit werde zudem ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Subventionen würden „mit Augenmaß“ abgebaut: „Daher wird die steuerliche Absetzbarkeit der abzugsfähigen Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert.“ Es handele sich um eine der größten Subventionen im Einkommensteuerrecht. Vorgehen ist auch eine Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes bei sogenannten Mini-Jobs von zwei Prozent auf fünf Prozent.

Angemessene Gewerbesteuer für Rechenzentren-Standortgemeinden

Mit der Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabes für Betreiber von Rechenzentren sollen Gemeinden, auf deren Gebiet Rechenzentren stehen, besser am Steueraufkommen beteiligt werden. Zur Begründung heißt es, aufgrund des hohen Automatisierungsgrades von Rechenzentren profitierten die Standortgemeinden häufig nicht am Gewerbesteueraufkommen, obwohl sie die wesentlichen standortbezogenen Auswirkungen des Anlagenbetriebs tragen würden. Ein besonderer Zerlegungsmaßstab gewährleiste eine angemessenere Beteiligung der Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Betreiber von Rechenzentren und stärke damit „die Akzeptanz für die Ansiedlung und den Ausbau dieser für die digitale Infrastruktur Deutschlands unverzichtbaren Einrichtungen“, so die Regierung.

Zu den finanziellen Auswirkungen heißt es in dem Gesetzentwurf, im Jahr 2027 sei mit steuerlichen Mindereinnahmen in Höhe von 4,515 Milliarden Euro zu rechnen. Davon entfallen 1,91 Milliarden Euro auf den Bund, der Rest auf Länder und Gemeinden. 2028 werden die Steuermindereinnahmen mit 6,02 Milliarden Euro angegeben, von denen 2,504 Milliarden auf den Bund entfallen. Durch die Änderungen bei den Sonn- und Feiertagszuschlägen entstehen zudem Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungen, die auf 300 Millionen Euro pro Jahr geschätzt werden.

Entwurf des Jahressteuergesetzes

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2026 (21/8283(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen. Die Maßnahmen hätten überwiegend technischen Charakter, erklärt die Regierung. Hervorgehoben werden unter anderem die Erhöhungen der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Nachzahlungszinsen werden von Steuerpflichtigen erhoben, die Steuern nachzahlen müssen. Der Zinssatz betrug seit 2019 0,15 Prozent für jeden Monat, was einem Jahreszinssatz von 1,8 Prozent entspricht. 

Ab 2027 soll der monatliche Zinssatz angesichts der allgemein gestiegenen Zinsen auf 0,3 Prozent verdoppelt werden, was einem Jahreszins von 3,6 Prozent entspricht. Der Zinssatz gilt auch für Erstattungszinsen, die Steuerpflichtigen bei Steuererstattungen gezahlt werden. Nach der Abgabenordnung beginnt der Zinslauf für die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.

Ungekürzte Freibeträge für Kinder

Mit einer weiteren Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass für Kinder mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, in Zukunft die ungekürzten Freibeträge für Kinder bei der Besteuerung der Eltern gewährt werden. Die Änderung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zurück, der die Kürzung von Familienbeihilfen und steuerlichen Vergünstigungen bei Arbeitnehmern, deren Kinder sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, als Verstoß gegen Unionsrecht bezeichnet hatte. Bisher konnten die Freibeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat der Kinder „notwendig und angemessen“ waren.

Weitere Änderungen betreffen ausländische Großaktionäre mit Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften von mindestens zehn Prozent. In diesen Fällen gibt es Änderungen, um eventuelle missbräuchliche Gestaltungen aufdecken zu können. Angehoben wird die Freigrenze für ins Ausland gezahlte Lizenzgebühren. Einkommensteuerbescheide und Bescheide über Widersprüche sollen ab 2027 nur noch elektronisch übermittelt werden, wenn die Steuerzahler über ein Elster-Konto verfügen. Ausgeweitet wird der Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden über Einkünfte, die über Onlineplattformen erzielt werden. Diese Informationen werden bereits innerhalb der Europäischen Union ausgetauscht. Mit dem Jahressteuergesetz soll diese Meldepflicht auf Anbieter, die in Nicht-EU-Staaten ansässig sind, ausgeweitet werden.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/8378(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung der Freibeträge für Kinder zu schließen. Daher solle das Kindergeld stärker erhöht werden. Dem Antrag zufolge soll das Kindergeld von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 je Kind und Monat steigen. Zugleich sollen die Freibeträge für Kinder auf 10.056 Euro beziehungsweise auf 10.236 Euro angehoben werden.

„Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge machen den Familienleistungsausgleich nicht automatisch gerechter“, stellt die Fraktion fest. Wenn die steuerliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge weiterhin bei höheren Einkommen höher sei als das Kindergeld, werde die Entlastungsschere trotz prozentual gleicher Anhebung beider Beträge nicht kleiner. Dies stehe der Ankündigung der Koalition entgegen, die bestehende Ungleichheit zu verringern und Familien gerechter zu entlasten.

Daher fordert die Fraktion im Regierungsentwurf der Steuerreform und bei künftigen Anpassungen von Kindergeld und Freibeträgen für Kinder sicherzustellen, „dass sich die Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung nicht erneut vergrößert“. Auch der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf soll überprüft werden. (hle/08.10.2026) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klingbeil, Lars

Bundesminister der Finanzen

Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

© SPD/ Maximilian König

Gottschalk, Kay

AfD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Achelwilm, Doris

Die Linke

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Marvi, Parsa

SPD

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Douglas, Christian

AfD

Christian Douglas

Christian Douglas

© Christian Douglas/ Vadim Derksen

Dorn, Dr. Florian

CDU/CSU

Dr. Florian Dorn

Dr. Florian Dorn

© Dr. Florian Dorn / Matthias Baumgartner

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Görke, Christian

Die Linke

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Mixl, Reinhard

AfD

Reinhard Mixl

Reinhard Mixl

© Reinhard Mixl

Hiller, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

Prof. Dr. Matthias Hiller

Prof. Dr. Matthias Hiller

© Matthias Hiller/ Tobias Koch

Meister, Dr. Michael

CDU/CSU

Dr. Michael Meister

Dr. Michael Meister

© Dr. Michael Meister/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Dokumente

  • 21/8235 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
    PDF | 1 MB — Status: 28.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8283 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
    PDF | 2 MB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8378 - Antrag: Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen - Familienleistungsausgleich gerechter gestalten
    PDF | 161 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/8235(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8283(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8378(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Sachverständige warnen vor Einschnitten bei Sonntagsarbeit

Zeit: Montag, 2. November 2026, 16 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Einige der von der Bundesregierung im Entwurf des Jahressteuergesetzes (21/8283(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) geplanten Maßnahmen sind von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 2. November 2026, sehr kritisch gesehen worden. Gegenstand  der Anhörung war auch ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Abgabenordnung (21/3025(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) geleiteten Anhörung warnte der Deutsche Gewerkschaftsbund vor einer Beschneidung der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtschichtzuschlägen durch den Gesetzentwurf. Bundestag und Bundesregierung sollten sich nicht dem Verdacht aussetzen, ausgerechnet den mit am höchsten belasteten Berufsgruppen die steuerfreien Zuschläge für die entsprechenden Arbeitszeiten beschneiden zu wollen, hieß es in der Stellungnahme des DGB. 

Warnung vor Bürokratieaufbau

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft kritisierten die Regelung ebenfalls. Die Unternehmen würden gezwungen, aufwendig vertragliche Anpassungen vorzunehmen, um ihre Angestellten nicht schlechter zu stellen, wenn deren steuerfreie Gehaltsbestandteile reduziert werden müssten. Es drohe ein Bürokratieaufbau. 

Auch vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hieß es, durch die Neuregelung werde die steuerfreie Grenze für Zuschläge schneller überschritten, und Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit würden in geringerem Umfang steuerfrei bleiben. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels dürften die Beschäftigten nicht durch eine Verringerung der steuerfreien Zuschläge belastet werden.

Datenübermittlungs- und Mitwirkungspflichten

Der Bund der Steuerzahler sprach sich wie die Wirtschaftsorganisationen gegen die Erhebung zusätzlicher Daten für die Lohnsteuerjahresbescheinigung aus. Oft würden die von den Unternehmen zu erhebenden Daten gar nicht ausgewertet. Der Deutsche Steuerberaterverband sah die zunehmende Belastung durch immer neue Datenübermittlungs- und Mitwirkungspflichten kritisch. Der vorliegende Gesetzentwurf setze diese Entwicklung fort.

Der Bund der Steuerzahler kritisierte auch geplante Änderungen im Reisekostenrecht und die geplante Verkürzung des Zeitraums für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte von 48 auf 24 Monate. Den Arbeitnehmern drohten erhebliche Nachteile, da für viele Arbeitnehmer die günstigere steuerliche Behandlung als Auswärtstätigkeit entfallen könnte. Offenbar würden die Änderungen von der Regierung aus „rein fiskalischem Interesse“ vorgenommen. Die geplanten Änderungen waren auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert worden. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine erklärte, besonders betroffen seien Berufs- und Zeitsoldaten sowie Beschäftigte der Bauwirtschaft. Die bisherige Regelung habe sich bewährt. Jetzt werde es zu neuen Abgrenzungsproblemen kommen. 

Vollzugsprobleme beim Umsatzsteuerbetrug

Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisierte, dass der organisierte Umsatzsteuerbetrug, das größte ungelöste Vollzugsproblem, unbearbeitet bleibe. „Er verursacht Jahr für Jahr erhebliche Steuerausfälle und untergräbt das Vertrauen in einen gerechten Steuervollzug“, so die Organisation. Gerade hier wäre entschlossenes Handeln des Gesetzgebers gefragt. Diese Chance lasse der Entwurf ungenutzt, hieß es in der Stellungnahme der Organisation.

Ebenfalls kritisch äußerte sich Alison Schultz vom Tax Justice Network. Die Eindämmung der Steuervermeidung multinationaler Konzerne sei dringlicher denn je. Allein Deutschland könnte jährlich mindestens 15 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen erzielen, wenn Konzerngewinne dort besteuert würden, wo die Unternehmen tatsächlich wirtschaftlich tätig seien, statt dort, wo die Steuersätze besonders niedrig seien. Diese zusätzlichen Einnahmen wären deutlich höher als die rund elf Milliarden Euro, die die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2027 durch Kürzungen und andere Einsparmaßnahmen erzielen wolle. 

Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Ein Thema war auch die Erhöhung der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Nachzahlungszinsen werden von Steuerpflichtigen erhoben, die Steuern nachzahlen müssen. Der Zinssatz betrug seit 2019 0,15 Prozent für jeden Monat, was einem Jahreszinssatz von 1,8 Prozent entspricht. Ab 2027 soll der monatliche Zinssatz angesichts der allgemein gestiegenen Zinsen auf 0,3 Prozent verdoppelt werden, was einem Jahreszins von 3,6 Prozent entspricht. Der Zinssatz gilt auch für Erstattungszinsen, die Steuerpflichtigen bei Steuererstattungen gezahlt werden. Die Bundessteuerberaterkammer zeigte sich unzufrieden mit der Regelung. Der Gesetzgeber sollte die Zinsregelungen insgesamt neu ordnen. Eine punktuelle Anpassung einzelner Zinstatbestände reiche nicht aus. 

Jörg Grune von INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft befasste sich mit Details zur umsatzsteuerlichen Organschaft. Er sprach sich für Änderungen an dem Gesetzentwurf aus und wandte sich unter anderem aus Gründen der Rechtssicherheit gegen eine Rückwirkung, wenn die Eingliederungsvoraussetzungen nicht vorlägen. Außerdem ging es in der Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, die erreichen will, dass die elektronischen Postfächer für die Kommunikation von Anwälten und Steuerberatern mit den Finanzgerichten (beA und beSt) auch zur Nutzung mit den Finanzbehörden zugelassen werden.(hle/02.11.2026)

Dokumente

  • 21/3025 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung
    PDF | 180 KB — Status: 02.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8283 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
    PDF | 2 MB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 48. Sitzung des Finanzausschusses am Montag, 2. November 2026, 16:00 bis 17:30 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste - Jahressteuergesetz 2026 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 01 - Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 01 - Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. - Anlage 1 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 02 - Bundessteuerberaterkammer K.d.ö.R. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 04 - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 05 - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 06 - DSTG Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 07 - Grune, Dr. Jörg – INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 08 - Schultz, Alison, Ph.D., Tax Justice Network (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Finanzen (Interner Link)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw45-pa-finanzen-jahressteuer-1225846

Stand: 03.11.2026