• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • 1. Lesung
  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung
  • Anhörung
Parlament

Überweisung im vereinfachten Verfahren

Ohne vorherige Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Wohnungsbau: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (21/1084(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wird im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend weiterberaten. Der Gesetzentwurf ist inhaltsgleich mit dem bereits an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/781(Dokument, öffnet ein neues Fenster) neu). Mit dem Entwurf soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Mit dem „Bau-Turbo“ sollen Gemeinden den Bau zusätzlicher Wohnungen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Bebauungsplan zulassen können. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Sie soll auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Außenbereich erleichtern. Zudem soll mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. In begründeten Fällen sollen daher Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zulässig sein. Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme unter anderem, dass ein aus Gesundheitsschutzgründen gebotenes Lärmschutzniveau weiterhin gewährleistet bleiben müsse. Die Länder halten es auch für zweifelhaft, Regelungen zum Verwaltungsvollzug, die das Immissionsschutzrecht betreffen, im Baugesetzbuch zu regeln. Regelungssystematisch würde eine entsprechende Regelung in die TA Lärm gehören. Außerdem verlangt der Bundesrat einen langfristigen Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen im Außenbereich. Dieses Anliegen werde durch klimabedingte Umweltveränderungen noch verstärkt. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie halte die Regelung zum Lärmschutz für ausreichend. Die Forderungen des Bundesrates zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen werden ebenfalls zurückgewiesen. Um die zügigere Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu ermöglichen, müsse Paragraf 246e angesichts der angespannten Lage auf vielen Wohnungsmärkten maßvoll auch im Außenbereich angewendet werden. 

Fernstraßen-Überleitungsgesetz: Der Regierungsentwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (21/1492(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/1895(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Bei der Autobahn GmbH des Bundes soll ein „an die Unternehmenswirklichkeit angepasstes, transparentes sowie markt- und leistungsgerechtes Vergütungssystem“ für außertariflich Beschäftigte geschaffen werden, was eine Novellierung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes nötig macht. Kernpunkt ist die Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bei außertariflichen Arbeitsverhältnissen und über- oder außertariflichen Leistungen für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA). Um ein transparentes Gehaltssystem bei den außertariflich Beschäftigten zu gewährleisten, sei von der Gesellschaft ein internes „Konzept für die außertarifliche Vergütung von Fach- und Führungskräften in der Autobahn GmbH des Bundes“ (AT-Vergütungssystem) erstellt worden, welches gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft der Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums (BMV) als alleinigem Vertreter des Gesellschafters Bund und des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf, heißt es in dem Entwurf. Der Zustimmungsvorbehalt im Fernstraßen-Überleitungsgesetz könne durch den damit verbundenen Zeitaufwand zu Nachteilen im Rekrutierungsprozess der Gesellschaft, insbesondere dringend benötigter Fachkräfte für die Ausführung ihrer Aufgaben Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung führen, wird in der Begründung betont. Der Zustimmungsvorbehalt habe zur Folge, dass außertariflich abgeschlossene Vertragsverhandlungen mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber bis zu einer Zustimmung der drei Ressorts BMV, BMI und BMF unter Vorbehalt stehen. Dies könne dazu führen, „dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber abspringen“. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen das Gesetz, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung hervorgeht (21/1895(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Geoschutzreformgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (21/1510(Dokument, öffnet ein neues Fenster), Geoschutzreformgesetz) wird federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten. Der Schutz geografischer Angaben, garantiert traditioneller Spezialitäten und fakultativer Qualitätsangaben im Agrarbereich sei in der EU umfassend novelliert worden, heißt es in der Vorlage. Das EU-Recht zu Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen (Agrarbereich) sei zu einem Großteil in die EU-Verordnung 2024/1143 überführt und geändert worden. Das entsprechende Bundesrecht, das im Marken-, Wein- und Lebensmittelspezialitätenrecht enthalten sei, bedürfe einer Anpassung an das reformierte Unionsrecht. Ferner werde durch die EU-Verordnung 2023/2411 erstmals ein EU-weites Registrierungs- und Schutzsystem für geografische Angaben im handwerklichen und industriellen Bereich eingeführt. Dadurch werde wie im Agrarbereich auch in diesem Sektor der Schutz geistiger Eigentumsrechte gestärkt. Zugleich diene das neue Schutzsystem der Verbraucherinformation, der Stärkung traditioneller Betriebe und dem Erhalt von Erzeugungs- und Vermarktungstraditionen. Die EU habe sich dazu verpflichtet, international registrierte geografische Angaben unabhängig von der Art der Waren zu schützen. Mit den EU-Verordnungen 2024/1143 und 2023/2411 würden diese Verpflichtungen erfüllt. Auch in der Hinsicht sei eine Anpassung des deutschen Rechts erforderlich. Zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1143 soll den Angaben zufolge ein neues Stammgesetz in Form eines Agrargeoschutz-Durchführungsgesetzes geschaffen werden, auf dessen Grundlage das erforderliche Verordnungsrecht ergehen könne. Das Lebensmittelspezialitätengesetz und die einschlägigen Bestimmungen des Markengesetzes und des Weingesetzes gingen in dem Stammgesetz auf. Die zur Durchführung der EU-Verordnung 2023/2411 auf Bundesebene erforderlichen Rechtsvorschriften sollen im Markengesetz an der Stelle der bisherigen Regelungen zum Agrargeoschutz treten. Wie schon im Agrarbereich sollen zum Schutz eingetragener geografischer Angaben im Bereich handwerklicher und industrieller Erzeugnisse Anspruchsgrundlagen und Klagebefugnisse eingeführt werden. Auch Kontrollen sind geplant.

Elektronische Präsenzbeurkundung: Ebenfalls an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (21/1505(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Entwurf sieht eine „erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente“ zum Zweck der Beurkundung durch Notare wie auch durch andere Urkundsstellen vor. Kernstück der Neuregelung ist laut Bundesregierung die Ermöglichung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Urkundsperson. Auch für sonstige Beurkundungen sollen die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente anstelle von papierförmigen Urkunden laut Vorlage ausgeweitet werden. Wie die Bundesregierung ausführt, ist das Beurkundungsverfahren derzeit noch grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung sehe das Beurkundungsgesetz nur punktuell vor, nämlich für Beurkundungen mittels Videokommunikation sowie für einfache elektronische Zeugnisse. In allen übrigen Fällen müssten Notare sowie andere für öffentliche Beurkundungen zuständige Stellen – wie etwa auch Nachlassgerichte – Urkunden in Papierform errichten. „Sofern im Beurkundungsverfahren Urkunden in Papierform errichtet werden, bedarf es sowohl für die elektronische Verwahrung als auch für elektronische Vollzugstätigkeiten eines Medientransfers“, schreibt die Bundesregierung weiter. Hierdurch würden Personal- und Sachkapazitäten bei den Urkundsstellen gebunden und die Bearbeitung werde verzögert. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 setze das Ziel, „die Digitalisierung der Justiz konsequent fortzuführen und Medienbrüche abzuschaffen“, heißt es in der Vorlage ferner. Um dieses Ziel zu erreichen, sehe der Entwurf weitreichende Möglichkeiten für eine Errichtung elektronischer Urkunden vor. Damit würden die Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung dieser Dokumente geschaffen. So könnten Prozesse beschleunigt und Kapazitäten in Notariaten, Gerichten und anderen Urkundsstellen eingespart werden.

Maschinenrechtliche Vorschriften: Der Gesetzentwurf zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes (21/1507(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Die Bundesregierung will die Regelungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Paketbranche entfristen, die andernfalls Ende 2025 auslaufen würden. Außerdem soll die neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) der EU durch eine Neuregelung ersetzt werden.

Therapieeinrichtungen: Der Gesetzentwurf der AfD zur Änderung von Paragraf 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (21/1548(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Die Förderfrist für Modellvorhaben zur Behandlung pädophiler Sexualstörungen sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion verlängert werden. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, die Befristung nach Paragraf 65d Absatz 1 SGB V um drei Jahre bis Ende 2028 zu verlängern. Der Kampf gegen pädophile Sexualstörungen sei von entscheidender Bedeutung, um Kinder vor schwerwiegenden Schäden zu schützen. Studien zeigten, dass etwa ein bis drei Prozent der männlichen Bevölkerung pädophile Neigungen haben könnten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Genauere Zahlen seien schwierig zu bestimmen, da viele Betroffene ihre Neigungen nicht offenlegten und oft keine Straftaten begingen. Neben sexuellem Kindesmissbrauch sei die Verbreitung von Bildern sexuellen Kindesmissbrauchs ein zunehmendes Problem. Seit 2017 fördere der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gemäß Paragraf 65d SGB V mit fünf Millionen Euro pro Jahr im Rahmen von Modellvorhaben Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln. Das Ziel sei, sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern. Die Anonymität der Behandlung im Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ sei entscheidend, weil viele Menschen mit pädophilen Neigungen aufgrund von Scham, Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung oder strafrechtlicher Verfolgung zögerten, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Justizministerkonferenz hat den Angaben zufolge am 28. November 2024 einstimmig die Bedeutung des Präventionsprojekts „Kein Täter werden“ für den Kinderschutz und die Verhinderung sexueller Übergriffe auf Kinder hervorgehoben. Die Finanzierung des Projekts durch den GKV-Spitzenverband im Rahmen des Modellvorhabens ende zum 31. Dezember 2025. Die Förderung solle daher um drei Jahre verlängert werden.

Approbation von Ärzten: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung“ (21/1565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten. In ihrem Antrag führt die Fraktion den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 an. Bei dem Täter habe es sich um einen Mann aus Saudi-Arabien gehandelt, der in Deutschland als Arzt gearbeitet habe. Der Mann sei bereits 2014 in Rostock wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ rechtskräftig verurteilt worden. Gemäß Bundesärzteordnung setze die Erteilung der Approbation als Arzt voraus, dass sich der Antragsteller „nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt“. Nach der Tat seien Zweifel laut geworden, dass der Mann überhaupt ein Medizinstudium im Ausland abgeschlossen habe. Die Abgeordneten fordern, dass erstantragstellenden Ärzten aus Nicht-EU-Staaten eine Berufserlaubnis oder Approbation erst nach einer dem Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Prüfung und nach einem Sprachnachweis erteilt wird. Ferner sollten Ärzte, die aus Nicht-EU-Staaten stammen, anfangs für die Dauer von fünf Jahren regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen durch die zuständigen Ärztekammern unterzogen werden.

Cross-over-Lebendspende: Ein weiterer AfD-Antrag trägt den Titel „Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern – Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben“ (21/1566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und wurde auch an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung könnten die Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessert werden, argumentiert die Fraktion. Mehr als 10.000 Dialysepatienten stünden auf der Warteliste für eine Spenderniere. Wegen der zu geringen Zahl an Spenderorganen liege die Wartezeit im Durchschnitt bei sechs bis acht Jahren. Die in Deutschland erlaubte Lebendnierenspende an Personen, denen der Spender in besonderer Weise nahesteht, scheitere aber in etwa einem Drittel der Fälle an Unverträglichkeiten, heißt es in dem Antrag weiter. Abhilfe würde die Überkreuz-Lebendspende schaffen, bei der zwei geeignete Spender-Empfänger-Paare die Spenderorgane untereinander tauschen.

Arzneimittelversorgung: Auch der AfD-Antrag mit dem Titel „Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern und die Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren“ (21/1567(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Gesundheitsausschuss federführend beraten. Lieferengpässe seien seit Jahren ein Problem, heißt es darin. Der Versuch, die Missstände mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, das seit Juli 2023 in Kraft ist, zu bessern, sei nicht gelungen. Auch 2025 bestünden weiter Lieferengpässe bei vielen Arzneimitteln. Grund sei die nach wie vor bestehende Abhängigkeit von wenigen Wirkstoffherstellern in Asien, so die Fraktion. Sie fordert einen Exportstopp von essenziellen Arzneimitteln bei einem Versorgungsengpass dieser Mittel. Zudem müssten Rabattverträge geändert werden. So sollten Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, von denen mindestens einer sowohl das Fertigarzneimittel als auch den Wirkstoff innerhalb der EU herstellt oder herstellen lässt. Der Arzneimittel-Großhandel sollte dazu verpflichtet werden, bei versorgungsrelevanten Medikamenten mindestens zwei Monatsbedarfe vorzuhalten.

Psychotherapie: „Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden, Weiterbildung sichern“ lautet ein weiterer AfD-Antrag (21/1568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Mit einer Reform 2019 sei die Ausbildung neu gestaltet worden, heißt es darin. Seitdem werde nach einem dreijährigen Bachelor-Studium und einem zweijährigen Masterstudium der Psychotherapie und bestandener Prüfung eine Approbation erteilt. Daran schließe sich eine Weiterbildung in ambulanten und stationären Einrichtungen an. Anschließend könnten die Psychotherapeuten an der ambulanten Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilnehmen. Die während der Weiterbildung erbrachten Behandlungen sollen von den Krankenkassen erstattet werden, womit die Vergütung der Absolventen in Weiterbildung refinanziert werde. Dieser Plan sei jedoch offenkundig gescheitert. Weder Praxen, Kliniken noch bisherige Ausbildungsinstitute seien in der Lage, die Vergütung der Psychotherapeuten in der Weiterbildung zu leisten, so die Fraktion. In der Folge fänden die Absolventen der neuen Studiengänge keine Weiterbildungsstellen und stünden dem Gesundheitssystem nicht zur Verfügung. Die Abgeordneten fordern, den Bedarf an Weiterbildungsstellen für Psychotherapeuten festzustellen, die Kosten der Weiterbildung zu quantifizieren und die Finanzierung der benötigten Stellen sicherzustellen. Ferner müssten Vorschläge für die künftig Refinanzierung der Weiterbildungsstellen unterbreitet werden.

Vegane Ernährung: Ein weiterer AfD-Antrag trägt den Titel „Risikogruppen vor veganer Ernährung warnen“ (21/1577(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde im Gesundheitsausschuss federführend beraten. Risikogruppen müssen nach Ansicht der AfD-Fraktion vor veganer Ernährung gewarnt werden. Eine ausschließlich vegane Ernährung ohne Einnahme von Zusatzpräparaten stelle bei bestimmten Risikogruppen eine ernstzunehmende Gefahr dar. Besonders Schwangere, stillende Mütter sowie Kinder und Jugendliche könnten einen Mangel an wichtigen Nährstoffen, insbesondere an Proteinen und Fettsäuren, an Eisen, Jod und Vitamin B12 erleiden, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung solle sich dafür einzusetzen, dass das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) explizit vor den Gefahren veganer Ernährung ohne zusätzliche Einnahme von Ergänzungspräparaten besonders für Risikogruppen warnt.

Sepsis-Sterblichkeit: Auch der AfD-Antrag mit dem Titel „Sepsis-Sterblichkeit in Deutschland senken“ (21/1569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Gesundheitsausschuss federführend beraten. In Deutschland verursache die Sepsis (Blutvergiftung) pro Jahr rund 85.000 Todesfälle, von denen ein großer Teil vermeidbar wäre, heißt es in dem Antrag. Die Sepsis sei eine schwere Komplikation verschiedenster Infektionskrankheiten. Egal ob durch Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten verursacht und unabhängig vom ursprünglich betroffenen Organ entstehe wegen der Beeinträchtigung der Gewebe und Organe durch die Abwehrreaktion ein lebensbedrohlicher Zustand. Die Sepsis sei ein Notfall. Sie sei häufig und für das Gesundheitswesen kostenintensiv, schreibt die Fraktion. Sie fordert eine nationale Aufklärungskampagne zu Symptomen, Ursachen, Häufigkeit und Gefährlichkeit der Sepsis. Die Erkrankung müsse auch in der Approbationsordnung sowie in den Ausbildungsgängen zu Gesundheitsberufen adäquat abgebildet werden.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): „Digitale Gesundheitsanwendungen sinnvoll gestalten – Transparente Qualität, weniger Bürokratie, bessere Versorgung“ (21/1570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines weiteren AfD-Antrags, der ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Darin schreibt die Fraktion, die Versorgung mit diesen Anwendungen sei abgesehen vom hohen Preisniveau auch von Mängeln geprägt: Patienten und Ärzte wüssten oft nicht einmal, dass es diese digitalen Therapieoptionen gebe, geschweige denn, wie sie funktionierten oder welchen Nutzen sie brächten. Die Kosten für DiGA würden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zum Zeitpunkt der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sei ein Nachweis des medizinischen Nutzens nicht erforderlich. Daher würden zwei Drittel der Anwendungen zunächst vorläufig gelistet. Zudem bestünden erhebliche wirtschaftliche Defizite, heißt es in dem Antrag weiter. Im ersten Jahr nach der Aufnahme könnten Hersteller die Preise frei festlegen, unabhängig davon, ob ein Nutzen wissenschaftlich belegt sei. Die Fraktion fordert unter anderem, den wissenschaftlichen Nachweis des medizinischen Nutzens verpflichtend vor Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstitus zu verlangen. Zudem müsse ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Erstattung von DiGA sichergestellt werden.

Konsiliarberichtspflicht: „Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie“ lautet ein weiterer AfD-Antrag (21/1571(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Nach geltender Rechtslage sei vor Beginn einer Psychotherapie ein Konsiliarbericht erforderlich, mit dem ein Vertragsarzt bestätige, dass keine somatischen Kontraindikationen gegen die Aufnahme der Therapie vorlägen, heißt es in dem Antrag. Diese Verpflichtung bestehe auch dann, wenn Patienten eine psychotherapeutische Praxis auf Überweisung eines Vertragsarztes aufsuchen. Die jetzige Regelung führe zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand in psychotherapeutischen und ärztlichen Praxen, ohne dass daraus ein substanzieller medizinischer Erkenntnisgewinn resultiere. Die Fraktion fordert, die Richtlinien dahingehend anzupassen, dass die Pflicht zur Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichts vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung entfällt, wenn Patienten auf Überweisung eines Vertragsarztes eine psychotherapeutische Praxis aufsuchen.

Afghanistan-Aufnahmeprogramm: Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/1551(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen nach Deutschland zu beenden. Die Vorlage wurde an den Innenausschuss überwiesen. In ihrem Antrag schreibt die Fraktion, dass nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 die damalige Bundesregierung versprochen habe, in Deutschland Ortskräfte aufzunehmen, die für deutsche Behörden und Organisationen tätig waren. Die „wichtigste Erkenntnis“ des Bundestags-Untersuchungsausschusses, der sich in der zurückliegenden 20. Wahlperiode mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer Personen befasst habe, laute, dass zu keinem Zeitpunkt seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 „nach Kenntnis der Bundesregierung Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland zu Schaden gekommen“ seien. Eine Gefährdung der Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland sei daher nicht nachweisbar. Nachdem insbesondere die pakistanische Regierung Ende 2023 angekündigt habe. Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus abzuschieben, habe die Bundesregierung ihrerseits angekündigt, afghanische Flüchtlinge mit einer Aufnahmezusage für Deutschland vor Massenabschiebungen aus Pakistan schützen zu wollen, führt die Fraktion daneben aus. „Insbesondere auch das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan“ habe „die Überforderung Deutschlands“ zur Folge gehabt. Entsprechend habe der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor der letzten Bundestagswahl „einen sofortigen Aufnahmestopp für Menschen gerade auch aus Afghanistan“ gefordert, heißt es in der Vorlage weiter. Nach der Wahl würden jedoch noch immer Afghanen von der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen. 

Saisonarbeit: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel „Saisonarbeit in der Landwirtschaft: Zeitgemäße Anpassung der 70-Tage-Regelung“ (21/1572(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert die Ausweitung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Sie begründet dies unter anderem mit dem aus ihrer Sicht „relativ hohen Mindestlohn“ in Deutschland, der die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beeinträchtige. „Da gleichzeitig die Qualitäts-, Produktions- und Umweltstandards in Deutschland höher und damit teurer sind, führt dies zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die inländischen landwirtschaftlichen Betriebe, die in hohem Maße auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind. Für die heimischen Erzeuger ist es unter diesen Bedingungen nicht möglich, wirtschaftlich und zukunftsfähig zu produzieren, da sie die höheren Lohnkosten nicht über höhere Preise kompensieren können“, argumentieren die Abgeordneten. Sie fordern deshalb unter anderem die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf eine 115-Tage-Regelung beziehungsweise Fünf-Monate-Regelung. Außerdem sollen kurzfristig Beschäftigte mit einem gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt im Ausland bei einer Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohnes ausgenommen werden und nur 70 Prozent des jeweils aktuellen Mindestlohns erhalten.

(eis/vom/irs/30.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/781 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
    PDF | 425 KB — Status: 07.07.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1084 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
    PDF | 265 KB — Status: 30.07.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1492 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes
    PDF | 246 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    PDF | 790 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1507 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes
    PDF | 355 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1548 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
    PDF | 201 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1551 - Antrag: Sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen nach Deutschland beenden
    PDF | 156 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1565 - Antrag: Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung
    PDF | 185 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1566 - Antrag: Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
    PDF | 167 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1567 - Antrag: Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern - Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren
    PDF | 167 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1568 - Antrag: Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden - Weiterbildung sichern
    PDF | 181 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1569 - Antrag: Sepsis-Sterblichkeit in Deutschland senken
    PDF | 164 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1570 - Antrag: Digitale Gesundheitsanwendungen sinnvoll gestalten - Transparente Qualität, weniger Bürokratie, bessere Versorgung
    PDF | 192 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1571 - Antrag: Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie
    PDF | 151 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1572 - Antrag: Saisonarbeit in der Landwirtschaft - Zeitgemäße Ausweitung der 70-Tage-Regelung
    PDF | 185 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1577 - Antrag: Risikogruppen vor veganer Ernährung warnen
    PDF | 154 KB — Status: 10.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1895 - Unterrichtung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes - Drucksache 21/1492 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 118 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen. Damit soll das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz novelliert werden, um bei Unfällen die statistische Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum abzudecken. Mit dem Konsumcannabisgesetz sei der Besitz und der Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum mit Wirkung zum 1. April 2024 straffrei ermöglicht worden, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. In der Folge sei auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr mit dem am 22. August 2024 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe zudem ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum (Zusammentreffen von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und Alkohol am Steuer) werde im Rahmen des Paragrafen 24a StVG mit einer erhöhten Geldbuße geahndet, um die besonderen Risiken des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr zu minimieren. „Die Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht die Evaluierung des Gesetzes vor, um die Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit abschätzen zu können“, schreibt die Bundesregierung. Besonderes Augenmerk solle dabei auf die Regelung für Fahranfänger und junge Fahrer gelegt werden. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“. Um die vorgesehenen Evaluierungen zu ermöglichen, bedürfe es daher einer Ergänzung der im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz enthaltenen Merkmale. Dabei wird laut Bundesregierung durch eine Anpassung im Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2 eine Gleichstellung mit dem Vorgehen beim Grad der Alkoholeinwirkung angestrebt.

Mindestbesteuerung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Finanzausschuss überwiesen. GloBE steht für Global Anti Base Erosion. Bei den GlobE-Informationen handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. In der Mehrseitigen Vereinbarung wird der Mindeststeuer-Bericht als „GloBE-Erklärung“ bezeichnet. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, muss der Mindeststeuer-Bericht laut Bundesregierung nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, abgegeben werden. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral (in der Regel bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem die oberste Muttergesellschaft ansässig ist), einzureichen. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Durch den automatischen Austausch sollen der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet und gleichzeitig mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde den Angaben zufolge am 19. September 2025 in Paris von der Bundesrepublik unterzeichnet und muss durch ein Vertragsgesetz in Kraft gesetzt werden.

Seelotsgesetz: Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (21/6498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll demnach künftig per Rechtsverordnung das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe für die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen regeln dürfen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (19/27528(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/28841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sei die Ausbildung im Seelotswesen umfassend reformiert worden, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Dies habe auch die Einführung eines teilweise solidarischen Finanzierungssystems umfasst, wonach die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgebildeten Seelotsinnen und Seelotsen bestimmte Anteile ihres Lotsgeldes einbringen müssten, die für die Ausbildung des zukünftigen Nachwuchses erforderlich seien. Diese Beträge müssten die Lotsenbrüderschaften gemäß Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a und d des Seelotsgesetzes von den eingenommenen Lotsgeldern einbehalten und an die Bundeslotsenkammer abführen, heißt es in dem Entwurf. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge sei der Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. Die Praxis habe jedoch gezeigt, „dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird“. Folge sei, „dass die Finanzierung der Ausbildung gefährdet ist“. Das System in seiner aktuellen Ausgestaltung sei insgesamt nicht funktionsfähig, urteilt die Bundesregierung. Zukünftig solle deshalb das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln.

Versicherungsunternehmen: An den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz, VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Versicherungssektor soll noch widerstandsfähiger gegen Krisen werden. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Nach Angaben der Bundesregierung zum „Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz“ (VSAAG) werden mit der Richtlinie (EU) 2025/1 erstmals europäische Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Beide Richtlinien seien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Die Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung durch die Richtlinie (EU) 2025/2 trägt nach Angaben der Regierung zu einer weiteren Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich bei. Die Anpassungen würden die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen und den Versicherungsunternehmen mehr Spielräume bei ihrer Kapitalanlage geben. Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gebe es künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung. Weitere Änderungen betreffen die verstärkte Auseinandersetzung der Versicherungsunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Mit dem VSAAG würden die EU-Richtlinien effektiv und bürokratiearm umgesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. So würden zum Beispiel vorhandene Aufsichtsdaten genutzt. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde werde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Situation kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen ein und bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen durch den Gesetzentwurf stärker von Bürokratie entlastet werden können. Die europarechtlichen Spielräume zugunsten von kleinen und nicht komplexen Versicherungen sollten in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung zu den meisten Hinweisen des Bundesrates keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf. 

Alkoholprävention: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern“ (21/6016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Alkohol sei in Deutschland ein weit verbreitetes und gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel, dessen Konsum jedoch mit erheblichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sei, heißt es darin. Trotz eines teilweise rückläufigen Konsums liege das Konsumniveau im internationalen Vergleich weiter auf einem relativ hohen Niveau. Viele junge Menschen gingen heute bewusster mit Alkohol um. Gleichzeitig zeigten aktuelle Daten, dass riskante Konsummuster wie das sogenannte Rauschtrinken weiterhin verbreitet sind. Eine wirksame Alkoholprävention erfordert nach Ansicht der Grünen ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Aufklärung, individueller Unterstützung und geeigneten strukturellen Rahmenbedingungen. Zugleich müsse die Situation der Alkoholgetränkebranche differenziert betrachtet und mit den Präventionszielen in Einklang gebracht werden. Die Herausforderungen der Branche, insbesondere in der Bier- und Weinwirtschaft, sollten dabei angemessen berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die geplante Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirkung zu evaluieren. Ferner sollte Werbung für alkoholhaltige Getränke in auf jugendliche Nutzer ausgerichteten Apps, Online-Plattformen und Internetangeboten sowie in jugendorientierten Printmedien und in der Außenwerbung, vor allem an Verkaufsstellen des Einzelhandels, untersagt werden. Es sollte außerdem geprüft werden, wie die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke außerhalb der Gastronomie so weiterentwickelt werden könne, dass impulsgetriebene Käufe reduziert und der Zugang für Kinder und Jugendliche wirksam begrenzt wird. Insbesondere sollte geprüft werden, alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht mehr frei zugänglich anzubieten. Die Alkoholsteuer sollte der Fraktion zufolge vereinfacht und möglichst stärker am Alkoholgehalt ausgerichtet werden. Die Präventionsangebote für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sollten ausgebaut werden.

Bundesrechnungshof: Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes mit dem Titel „Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 – Einzelplan 20“ (21/6170(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Rechnung war mit Schreiben des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 27. Mai 2026 gemäß Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung zugeleitet worden mit der Bitte, die Rechnung zu prüfen und die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Entlastung herbeizuführen. Laut Antrag betrug das Haushaltsbudget des Bundesrechnungshofes im Haushaltsjahr 2025 196 Millionen Euro. Nach der Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 20 des Bundeshaushalts lagen die Gesamtausgaben mit 201 Millionen Euro um fünf Millionen Euro über dem Soll. Damit betrug die Ausgabenquote 102,6 Prozent, heißt es in dem Antrag. Einnahmen habe der Bundesrechnungshof in Höhe von 500.000 Euro erzielt, 100.000 Euro mehr als erwartet.

Hochschulen: Der Antrag der Fraktion Die Linke „Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen“ (21/1596(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wid im federführenden Forschungsausschuss weiterberaten. Um eine „fortschreitende Militarisierung“ an Hochschulen zu verhindern, soll die Bundesregierung die Implementierung sogenannter Zivilklauseln an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützen. Neben den Zivilklauseln sollen laut Antrag auch weitere institutionelle Initiativen mit dem Ziel gestärkt werden, dass die Forschung dort ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dient.

Wohnungsmarkt: Der Antrag der Linksfraktion „Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen“ (21/6566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen Immobilientransparenzregisters vorzulegen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herzustellen. Dieses Register solle als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der 6. Geldwäscherichtlinie der EU bis zum 10. Juli 2029 den Betrieb aufnehmen. Gespeichert werden sollen in dem Register unter anderem Angaben zu Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Immobiliensektor gehöre zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen, insbesondere über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und Share-Deal-Konstruktionen würden es ermöglichen, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe zudem 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe. 

Europäische Staatsanwaltschaft: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft Gesetzes“ (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im  Rechtsauschuss federführend weiterberaten. Das Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (VerpflG) regle die in Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehene förmliche Verpflichtung von Personen, die – ohne Amtsträger zu sein – für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig oder als Sachverständige öffentlich bestellt sind, heißt es im Entwurf. Die Verpflichtung diene dazu, solche Personen für die Anwendung bestimmter Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen. Die seit 1975 geltende Regelung sehe vor, dass die Verpflichtung mündlich vorgenommen wird und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit sei über die Verpflichtung zudem eine Niederschrift zu erstellen. Das Mündlichkeitserfordernis lege eine Verpflichtung „in Anwesenheit der zu verpflichtenden Person“ bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle nahe. Die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung soll nun eine Verpflichtung „im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit Videokommunikation“, ausdrücklich gestatten. Verpflichtungen sollen künftig erleichtert werden, indem in geeigneten Fällen ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ gewählt werden kann. „Das als digitale Alternative zu dem Präsenzverfahren vorgesehene Verfahren einer Verpflichtung im Wege der Echtzeit-Videokommunikation erscheint geeignet, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknüpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu führen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. 

Unternehmensstatistik: Den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein erstes Unternehmensstatistikreformgesetz (21/6586(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend weiterberaten. Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung zwei miteinander verknüpfte Ziele: Zum einen würden erste Maßnahmen realisiert zum Rückbau nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, „entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode“. Auch würden Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich Unternehmensstatistik umgesetzt. Zum anderen müsse das System der Unternehmensstatistiken (SysdU) grundlegend modernisiert werden, um auch dauerhaft belastbare Ergebnisse liefern zu können. In einem ersten Schritt sollen dafür mit einem neuen Gesetz die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Ziel des neuen Systems der Unternehmensstatistiken sei es, „die Kohärenz zwischen den Konjunktur- und Strukturstatistiken zu verbessern“. Insbesondere durch die Zusammenfassung der Unternehmensstatistiken in eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg solle das System der Unternehmensstatistiken künftig deutlich klarer, digitaler und die Statistik resilienter und für Unternehmen belastungsärmer werden. Zum Abbau nationaler statistischer Berichtspflichten, die über EU-Vorgaben hinausgehen und zur Umsetzung von Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich der Wirtschaftsstatistik sollen im Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe, im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz und weiteren Statistikgesetzen Anpassungen vorgenommen werden, um die identifizierten, kurz- und mittelfristig realisierbaren Entlastungsvorschläge für die Wirtschaft umzusetzen. Ferner sollen mit dem SysdU-Vorbereitungsgesetz in einem ersten Schritt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue System der Unternehmensstatistiken geschaffen werden. In den Jahren 2026 und 2027 seien freiwillige Testerhebungen zu komplexen Unternehmen vorgesehen, in denen Datenverfügbarkeit und Erhebungsprozesse erprobt und optimiert werden, schreibt die Regierung. Ziel sei es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten Reformgesetz zu realisieren.

Steuerhinterziehung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen“ (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten.

(vom/hle/25.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 19/27528 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
    PDF | 886 KB — Status: 11.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28841 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27528 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
    PDF | 305 KB — Status: 21.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1596 - Antrag: Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen
    PDF | 161 KB — Status: 10.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6016 - Antrag: Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken - Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern
    PDF | 188 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6170 - Antrag: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 - Einzelplan 20 -
    PDF | 2 MB — Status: 01.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6497 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen
    PDF | 1 MB — Status: 15.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6498 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
    PDF | 488 KB — Status: 15.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6509 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes
    PDF | 291 KB — Status: 15.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
    PDF | 301 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6561 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)
    PDF | 5 MB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6566 - Antrag: Immobilientransparenzregister einrichten - Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen
    PDF | 184 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6586 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes
    PDF | 666 KB — Status: 22.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6656 - Antrag: Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen
    PDF | 159 KB — Status: 23.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7559 - Unterrichtung: Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes - Drucksache 21/6586 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 150 KB — Status: 12.08.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Nach hitziger Debatte: Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform

Nach heftigen Kontroversen und umfassenden Änderungen im Gesundheitsausschuss hat der Bundestag die von der Bundesregierung vorgelegte Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Mit der Reform soll das Defizit in der GKV für 2027 und die Folgejahre möglichst ausgeglichen werden. 

In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag, 10. Juli 2026, 318 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung ( 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 284 stimmten dagegen, vier enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/7023(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung

Warken: Reform ist ein Meilenstein

Die Opposition von AfD, Grünen und Linken machten in der teilweise hitzigen und emotionalen Schlussberatung deutlich, dass sie sowohl das Gesetzgebungsverfahren wie auch die geplanten Regelungen für völlig verfehlt halten. Nach Ansicht der Opposition hätten die Änderungen im Gesundheitsausschuss in ihren möglichen inhaltlichen und finanziellen Auswirkungen genauer analysiert werden müssen. Es habe an Beratungszeit gefehlt, monierten Redner.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte ihr Vorgehen und wertete das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als Meilenstein auf dem langen Weg zur finanziellen Absicherung der GKV. Die kontroverse Debatte zeige, dass die Reform weitreichende Auswirkungen haben werde, es gehe auch um nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen. Sie räumte ein: „Wir haben bis zum Schluss um den richtigen Kompromiss gerungen.“ Es sei harte Arbeit gewesen.

Das Ziel sei, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren, denn die Lage sei dramatisch und dulde keinen Aufschub mehr. Die Ausgaben seien zuletzt etwa doppelt so stark gestiegen wie die Einnahmen. Mit dem Gesetz werde die Finanzlücke für 2027 geschlossen. In der Zukunft gehe es im Übrigen um „Effizienz und Evidenz“. „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben.“ Warken fügte hinzu: „Es bleibt ein ausgewogenes Paket.“ Auch die Pharmaindustrie leiste einen angemessenen Beitrag. Sie versprach zudem Lösungen für die unter Druck stehende Psychotherapie. Warken versicherte, es würden jetzt Grundlagen geschaffen für Strukturreformen und für eine verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung in der Zukunft.

CDU/CSU: Wir haben es geschafft

Auch Albert Stegemann (CDU/CSU) erinnerte in der Aussprache an die emotionale Seite, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist. Es gehe um Krankenhäuser, Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, um höhere Zuzahlungen und die Pharmaindustrie. Da gebe es grundsätzliche Diskussionen. Letztlich gehe es aber um die Gesundheit aller Menschen im Land. Er schilderte den aufwendigen Hergang des Gesetzentwurfs mit der Finanzkommission Gesundheit (FKG) und den zahlreichen Beratungen auf verschiedenen Ebenen und kam zu dem Schluss: „Wir haben es geschafft.“ Es sei „ein großes Gesetz, es ist ein Gesetz mit sehr viel Betroffenheit.“ Es habe auch noch viele Änderungen in den parlamentarischen Beratungen gegeben, aber der Entwurf der Fachkommission sei immer noch klar erkennbar.

Stegemann versicherte: „Das Geheimnis der Akzeptanz dieses Gesetzes ist die faire Belastungsstatik.“ Alle müssten ihren Beitrag leisten. Er würdigte zugleich die aus seiner Sicht konstruktiven Verhandlungen und die Bereitschaft zum Kompromiss. „Die letzten Wochen waren wirklich sehr hart für uns alle.“ Mit der Reform werde nun auch Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt zum Wohl des Landes.

SPD: Kein Anlass für Sektkorkenknallen

Dagmar Schmidt (SPD) räumte ein, dass die Verabschiedung der Reform kein Anlass sei, die Sektkorken knallen zu lassen. Ohne das Gesetz würden jedoch die Krankenkassenbeiträge zum Jahreswechsel um voraussichtlich einen Prozentpunkt steigen. Sie führte das Problem steigender Beiträge und des wachsenden Defizits auf eine lange Zeit ausgebliebene Strukturreformen zurück. Nun werde mit Nachdruck daran gearbeitet. Solche Reformen seien allerdings nicht von heute auf morgen umsetzbar, warb sie um Geduld.

Schmidt erinnerte daran, dass Deutschland eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt habe, „mit mittelgutem Ergebnis“.
Viele Menschen hätten nicht das Gefühl, dass es gut funktioniere, etwa wenn es um Arzttermine gehe. Sie betonte: „Immer mehr Geld hilft hier also nicht, sondern Strukturreformen.“ Aus ihrer Sicht sind in den Beratungen noch verschiedene Verbesserungen vereinbart worden, etwa in der Familienversicherung oder bei den Zuzahlungen.

AfD: Gesundheitssystem wird gegen die Wand gefahren

Ganz anders und teilweise aufgebracht äußerten sich Redner der Opposition, die das Gesetz entschieden ablehnen. Nicole Hess (AfD) kritisierte: „Dieses Gesetz verspricht Stabilität, dabei ist es nur die nächste Rechnung.“ Bezahlen müssten die Bürger. Sie fügte hinzu: „Es stabilisiert allenfalls die Illusion, dass man ein überfordertes System rettet, indem man Patienten, Leistungsträger, Kommunen und Beitragszahler noch ein bisschen stärker auspresst.“ Sie unterstellte der Koalition, die wahren Probleme gar nicht zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen werde eine fragwürdige Reform durch den Bundestag gejagt, „als sei der Leibhaftige hinter Ihnen her“.

Schon seit Jahren sei die Situation im Gesundheitswesen katastrophal, jetzt müsse es auf einmal alles schnell gehen. Dabei nehme die Koalition Klagen in Kauf und führe mit Entschließungsanträgen ihren eigenen Entwurf ad absurdum, sagte sie. Sie hielt der Regierung vor, an den falschen Stellen zu sparen, etwa in der Psychotherapie. Gleichwohl sei im kommenden Jahr mit steigenden Beiträgen zu rechnen. Sie rügte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“ Das Gesundheitssystem werde mit Vollgas gegen die Wand gefahren.

Grüne: Nichts wird sich verbessern

Scharfe Kritik kam auch von Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen): „Sie beschließen heute ein Gesetz, mit heißer Nadel gestrickt, das 75 Millionen gesetzlich versicherte Menschen in diesem Land zusätzlich belasten wird.“ Dabei würden die eigentlichen Kostentreiber geschont. Zudem würden keine tiefgreifenden Reformen auf den Weg gebracht. Mit Blick auf die zusätzlichen Belastungen sagte sie: „Es ist ein klarer Bruch der solidarischen Lastenverteilung.“

Sie fügte hinzu: „Hier rächt sich auch, dass Sie der Pharmaindustrie milliardenschwere Versprechungen gemacht haben und gleichzeitig Einsparvorschläge Ihrer eigenen Experten nicht umsetzen.“ Der Gesetzentwurf werde die Beiträge voraussichtlich nicht stabilisieren können. Haßelmann forderte die Regierung dazu auf, den Menschen nicht solche Versprechungen zu machen: „Sie werden schon in diesem Jahr dieses Versprechen nicht einlösen können.“ Alle Warnungen seien ignoriert worden. „Nichts wird sich verbessern für das Gros der Leute.“

Linke: Versorgung wird kaputtgekürzt

Heidi Reichinnek (Die Linke) forderte mehr Mitgefühl für die Hauptbetroffenen der gesetzlichen Änderungen: Ältere Menschen, die mehr Zuzahlungen leisten müssten oder psychisch Kranke. Mit der Reform werde „die Axt an die Gesundheitsversorgung der Menschen in diesem Land“ gelegt. Sie verwies auf eine aktuelle Demonstration gegen das GKV-Sparpaket und erklärte, viele Menschen könnten das alles nicht mehr aushalten. Sie warf der Koalition vor, die Auswirkungen des Gesetzes nicht zu durchschauen und kritisierte auch den Verlauf der Beratungen. 

„Der ganze Gesetzgebungsprozess war eine absolute Katastrophe.“ So hätten die Fachverbände kaum Zeit gehabt, sich zu den Regelungen zu positionieren. Die vielen Änderungen könnten in der Kürze der Zeit nicht seriös beraten werden. Mit stabilen Beiträgen sei nicht zu rechnen, dafür werde die Versorgung „kaputtgekürzt“. „Alle leiden unter Ihrer Reform, außer die Pharmakonzerne und die Überreichen.“

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt, schrieb die Regierung in ihrem Gesetzentwurf. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf.

Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro.

Begrenzung der Vergütungsanstiege

Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten.

Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. 

Streichung von Zusatzvergütungen

Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen.

Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. 

Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. Allerdings ist die ursprünglich geplante Regelung in den Beratungen verändert worden. So wird zwar der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent auf 15,5 Prozent mehr als verdoppelt, jedoch fällt die angedachte dynamische Komponente weg, die auf lange Sicht regelmäßige Mehreinnahmen bringen sollte. 

Abschläge bei der Familienversicherung

Die Versicherten und Patienten werden an verschiedenen Stellen stärker zur Kasse gebeten. In der bislang beitragsfreien Familienversicherung sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner künftig nur noch dann kostenlos mitversichert, wenn im Haushalt Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr leben oder behinderte Kinder, bei zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. 

In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt erhalten. In den Beratungen ist die bei den Ausnahmen zu berücksichtigende Altersgrenze für Kinder im Haushalt von sieben auf zwölf Jahre angehoben worden.

Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung

Die Zuzahlungsbeträge werden um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro), allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, mit der Grundlohnrate dynamisiert.

Zudem will der Bund die nicht kostendeckende Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung ab 2027 stufenweise anheben.  Der Bund zahlt nunmehr ab 2027 rund 750 Millionen Euro mehr. So wächst die Summe 2027 von 250 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro. In den Folgejahren soll das vom Bund getragene Beitragsaufkommen schrittweise weiter angehoben werden. 

Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds

Zugleich soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der eigentlich seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist, weniger stark gekürzt werden als zunächst geplant. Statt den Zuschuss ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren, soll er nun 2027 bei 13,15 Milliarden Euro liegen und ab 2028 jährlich bei 12,95 Milliarden Euro. 

Konkret einbezogen in die Überlegungen werden spätere Einnahmen aus einer höheren Tabaksteuer sowie aus einer neu einzuführenden Abgabe auf zuckerhaltige Getränke.

Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld

Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden.

Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening.

Krankenkassen sollen sparen

Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden.

Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro.

Entschließungen angenommen 

Mit der Koalitionsmehrheit angenommen wurde im Rahmen der Abstimmung über das Gesetz zudem eine Entschließung (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich auf psychische Erkrankungen und die psychotherapeutische Versorgung bezieht. Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen, heißt es darin an die Adresse der Bundesregierung, die nun aufgefordert ist, gesetzlich nachzusteuern.

Nachjustieren soll die Bundesregierung auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die klinische Forschung und die Pharmaindustrie in Deutschland, die mit der Reform einen zusätzlichen Herstellerabschlag leisten muss. Einen entsprechenden Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (21/7063(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nahm der Bundestag mit Koalitionsmehrheit an. 

Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurde in zweiter Beratung mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt (21/7017(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ebenso fanden in dritter Beratung ein Entschließungsantrag der AfD (21/7018(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und vier Entschließungsanträge der Linken (21/7019(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7020(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7021(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7022(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) keine Mehrheit. Über die vier Entschließungsanträge der Linken wurde namentlich abgestimmt. 

Abstimmung über Oppositionsanträge

Im Anschluss an die Plenardebatte entschied das Parlament abschlägig über eine Reihe von Oppositionsvorlagen. Vier Anträge der AfD zum Gesundheitssystem (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden von allen übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Gleiches galt für einen Antrag der Grünen zur Senkung der Krankenkassenbeiträge (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein weiterer Antrag der Fraktion zur psychotherapeutischen Versorgung (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Die Linke votierte für die Vorlage. 

Mit 539 Stimmen lehnte das Parlament namentlich außerdem einen Antrag der Linken zur Entlastung der Versicherten (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. 56 stimmten dafür, es gab eine Enthaltung. Zu allen Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses vor (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6482(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe c, 21/7015(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für eine „Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke“ (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Antrag der AfD zu KV-Beiträgen von Grundsicherungsempfängern

Die Fraktion forderte die vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund, um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entlasten. Für diese Personengruppe übernehme die GKV die Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Es handele sich um eine versicherungsfremde Leistung, hieß es in ihrem ersten Antrag (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die GKV stehe vor einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergebe. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in den Gesundheitsfonds einzahle, decke diese nur etwa 39 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten der Versichertengruppe ab. 

Diese Finanzierungslücke, die 2022 bei 9,2 Milliarden Euro gelegen habe, werde letztlich durch die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geschlossen. Eine finanzielle Schieflage dieses Ausmaßes sei mit den Grundsätzen einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu vereinbaren. Die Abgeordneten forderten, dass kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbezieher an die GKV abgeführt und jährlich dynamisiert werden. Zudem müsse die „fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme“ unverzüglich beendet werden, hieß es.

Antrag der AfD zur ärztlichen Versorgung 

Die AfD-Fraktion plädierte außerdem für eine Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Patienten litten unter Wartezeiten auf Arzttermine, niedergelassene Ärzte unter ihren Arbeitsbedingungen. Fehlende Attraktivität für die Niederlassung, wirtschaftlicher Druck wie Inflation und hohe Energiepreise könnten die Situation weiter verschlechtern und künftig auch in weniger betroffenen Regionen zu großen Problemen bei der ambulanten ärztlichen Versorgung führen, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Die Abgeordneten forderten zusätzliche Medizin-Studienplätze, den Wegfall der Ärzte-Budgets, einen Bürokratieabbau und ein gemeinsames Abrechnungs- und Vergütungssystem für ambulante Leistungen, einheitlich für Praxen, Krankenhäuser und den Rettungsdienst.

Antrag der AfD zur ärztlichen Versorgung auf dem Land

In ihrem dritten Antrag (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Abgeordneten eine Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen. In verschiedenen Regionen Deutschlands gebe es einen offenkundigen, teils kritischen Ärztemangel. Um einer Abwärtsspirale in der medizinischen Versorgung entgegenzuwirken, seien Reformen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) notwendig, hieß es in dem Antrag. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich.

Die Abgeordneten forderten für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) neue, verbindliche bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen (RLV) für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der KVen sollten in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen.

Antrag der AfD zur Finanzlage der GKV

Schließlich forderte die AfD-Fraktion „echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise, hieß es in ihrem vierten Antrag (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Jahr 2027 drohe eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die im Jahr 2030 ohne Reformen auf über 40 Milliarden ansteigen werde. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, die Finanzlücke auch mittels Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu schließen.

Die zentralen Ursachen für die Misere in der GKV lägen neben der demografischen Entwicklung in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde Leistungen an Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus. Die Abgeordneten forderten auch in diesem Antrag, die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen.

Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden, so die AfD. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden.

Antrag der Grünen für Beitragssenkungen

Die Grünen-Fraktion forderte eine umfassende Finanzreform zugunsten der GKV und eine deutliche Senkung der Beiträge. Steigende Beiträge bedeuteten für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten weniger Geld im Portemonnaie und für Betriebe durch die hälftige Finanzierung höhere Lohnnebenkosten, hieß es im ersten Antrag der Fraktion (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) habe aufgezeigt, dass die GKV nicht an zu geringen Einnahmen leide, sondern an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik. Die 66 Vorschläge der Kommission könnten ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa 42 Milliarden Euro entfalten, das deutlich über die Finanzierungslücke der GKV hinausgehe. Somit gebe es nicht nur Spielraum für eine finanzielle Stabilisierung, sondern für eine echte Entlastung.

Die Abgeordneten forderten in dem Antrag, die Empfehlungen der Kommission zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV ab 2027 weitreichend umzusetzen und damit die Kassenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken. Die Reformen müssten sozial ausgewogen sein und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern.

Antrag der Grünen zur psychotherapeutischen Versorgung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte zudem eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden.

Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden.

Antrag der Grünen zu zuckergesüßten Getränken

Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem an den Gesundheitsausschuss überwiesenen Antrag eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke, um die Gesundheit zu schützen und die Krankenkassen zu entlasten. Der Pro-Kopf-Zuckerkonsum in Deutschland liege aktuell bei rund 90 Gramm täglich - mehr als doppelt so viel, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) höchstens empfehle, heißt es in dem Antrag  (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zuckergesüßte Getränke trügen hierzu maßgeblich bei.

Zuckergesüßte Getränke gälten als zentraler Treiber für Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die jährlichen assoziierten Brutto-Versorgungskosten durch erhöhten Softdrink-Konsum würden von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) auf rund 3,5 Milliarden Euro geschätzt. Die FKG habe daher einstimmig eine gestaffelte Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke empfohlen.

Die Abgeordneten fordern eine Herstellerabgabe für nicht-alkoholische Erfrischungsgetränke in Endverbraucherverpackungen mit zugesetztem Zucker. Ausgenommen sein sollen reine Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz, Milch und Milchmischgetränke ohne Zuckerzusatz, Getränke für besondere medizinische Zwecke sowie Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker auf 100 ml.

Die Einnahmen sollen dem Gesundheitsfonds zugeführt und vorrangig zur Finanzierung von Präventionsprogrammen mit Schwerpunkt Ernährungsaufklärung verwendet werden.

Antrag der Linken gegen Leistungskürzungen

Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der GKV Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, hieß es in dem Antrag der Fraktion (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, hieß es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen.

Die Abgeordneten forderten in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wurde zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (pk/ste/10.07.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Stegemann, Albert

CDU/CSU

Albert Stegemann

Albert Stegemann

© Albert Stegemann/ Jens Jeske

Hess, Nicole

AfD

Nicole Hess

Nicole Hess

© Nicole Hess / Karl-Heinz Schiffer

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier

Reichinnek, Heidi

Die Linke

Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Warken, Nina

Bundesministerin für besondere Aufgaben

Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Weiss, Claudia

AfD

Claudia Weiss

Claudia Weiss

© Claudia Weiss/ Nils Rauber

Seitzl, Dr. Lina

SPD

Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Gürpinar, Ates

Die Linke

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Sichert, Martin

AfD

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Pantazis, Dr. Christos

SPD

Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Dokumente

  • 21/2036 - Antrag: Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten
    PDF | 203 KB — Status: 07.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2716 - Antrag: Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen
    PDF | 166 KB — Status: 11.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4954 - Antrag: Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken
    PDF | 167 KB — Status: 24.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5332 - Antrag: Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen
    PDF | 169 KB — Status: 14.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5487 - Antrag: Krankenversicherte entlasten, nicht belasten
    PDF | 153 KB — Status: 21.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5753 - Antrag: Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe - Krankenkassenbeiträge jetzt senken
    PDF | 186 KB — Status: 05.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5759 - Antrag: Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten - Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung
    PDF | 189 KB — Status: 05.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6130 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6482 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD - Drucksache 21/1568 - Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden - Weiterbildung sichern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD - Drucksache 21/1571 - Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4954 - Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken
    PDF | 190 KB — Status: 11.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6559 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - Drucksache 21/6130 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 665 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6659 - Antrag: Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen - Gesundheit schützen, Krankenkassen entlasten, Rezepturen verbessern
    PDF | 154 KB — Status: 23.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7015 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/5487 - Krankenversicherte entlasten, nicht belasten
    PDF | 169 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7016 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2716 - Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/5332 - Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen e) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/5759 - Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten - Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung f) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Linda Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/5753 - Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe - Krankenkassenbeiträge jetzt senken
    PDF | 2 MB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7017 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 524 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7018 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 564 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7019 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 497 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7020 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 489 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7021 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 494 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7022 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 483 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7023 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 271 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7063 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 151 KB — Status: 09.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Änderungsantrag 21/7017(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
  • Gesetzentwurf 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in Auschussfassung annehmen), angenommen


namentliche Schlussabstimmung zu Gesetzentwurf 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in Auschussfassung annehmen),
10:49:43: Beginn der Abstimmung
11:12:38:Ende der Abstimmung
Gesamt: 609 Ja:319 Nein: 286 Enthaltungen: 4
Gesetzentwurf 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen

Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe c (Antrag 21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe d (Antrag 21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe e (Antrag 21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe f (Antrag 21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe g (Antrag 21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Überweisung 21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen
Beschlussempfehlung 21/6482(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe c (Antrag 21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen


Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b (eine Entschl annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 21/7063(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen
Entschließungsantrag 21/7018(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt


namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 21/7019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
11:27:40: Beginn der Abstimmung
Ende der Abstimmung
Gesamt: 603 Ja: 58 Nein: 465 Enthaltungen: 80
Entschließungsantrag 21/7019(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt


namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 21/7020(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
11:39:27:Beginn der Abstimmung
11:50:23:Ende der Abstimmung
Gesamt: 594 Ja: 135 Nein: 459 Enthaltungen: 0
Entschließungsantrag 21/7020(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt


namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 21/7021(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
11:50:23:Beginn der Abstimmung
12:03:46 Ende der Abstimmung
Gesamt: 590 Ja: 57 Nein: 75 Enthaltungen: 75
Entschließungsantrag 21/7021(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 21/7022(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
12:03:46 Beginn der Abstimmung
12:15:56 Ende der Abstimmung
Gesamt: 604 Ja: 272 Nein: 326 Enthaltungen: 6
Entschließungsantrag 21/7022(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 21/7015(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
12:15:56 Beginn der Abstimmung
12:34:54 Ende der Abstimmung
Gesamt: 598 Ja: 542 Nein: 55 Enthaltungen: 1
Beschlussempfehlung 21/7015(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Anhörung zum Thema „Prävention“

Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer einstündigen öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 4. November 2026, mit den Anträgen zum Thema „Prävention“ befasst. Im Einzelnen ging es um die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen – Gesundheit schützen, Krankenkassen entlasten, Rezepturen verbessern“ (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern“ (21/6016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie um den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Risikogruppen vor veganer Ernährung warnen“ (21/1577(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Die 38 Mitglieder des Gesundheitsausschusses arbeiten daran, das Gesundheitssystem zukunftssicher und effizient zu gestalten. Ziel ist es, die finanzielle Tragfähigkeit und wohnortnahe Versorgung zu sichern und zugleich die Arbeitsbedingungen sowie die Aus- und Weiterbildung in Medizin und Pflege nachhaltig zu stärken. (04.11.2026)

Dokumente

  • 21/1577 - Antrag: Risikogruppen vor veganer Ernährung warnen
    PDF | 154 KB — Status: 10.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6016 - Antrag: Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken - Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern
    PDF | 188 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6659 - Antrag: Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen - Gesundheit schützen, Krankenkassen entlasten, Rezepturen verbessern
    PDF | 154 KB — Status: 23.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • TikTok
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • TikTok
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw45-pa-gesundheit-1225288

Stand: 04.11.2026