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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Verteidigung

Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein „Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz“ (21/8409(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Bundeswehr soll in ihren Strukturen schneller und effektiver an neue Anforderungen angepasst werden können. Der Entwurf sieht dazu Änderungen in verschiedenen Gesetzen vor, um eine schnelle und umfassende Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr zu erreichen.

Schwerpunkt der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sei die Abwendung eines möglichen russischen Angriffs gegen Deutschland und seine Verbündeten in Europa, heißt es in der Vorlage. Um die Ziele zu erreichen, soll das Bauvolumen gesteigert, Bauvorhaben beschleunigt und eine strategische Liegenschaftsreserve geschaffen werden.

Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht geplant

Vorgesehen sind Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht zugunsten der Bundeswehr sowie angepasste Regelungen im Schutzbereichs- und Landbeschaffungsgesetz. Damit sollen die militärische Nutzung der Bundeswehrliegenschaften, deren Erweiterung sowie die Nutzung neuer Liegenschaften sichergestellt, ein erleichterter Vollzug bei Eingriffen in die Natur ermöglicht und Bauvorhaben beschleunigt werden.

Gleichzeitig soll das überragende öffentliche Interesse an der Ausführung dieser Aufgaben festgeschrieben werden, um den Belangen der Bundeswehr, etwa bei Planungsabwägungsentscheidungen, mehr Gewicht zu geben. Durch die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für ausgewählte Verfahren sollen diese beschleunigt werden.

Anpassungen im Bundesleistungsgesetz vorgesehen

Ferner sind Anpassungen im Bundesleistungsgesetz an die aktuellen Szenarien und die hybride Kriegsführung vorgesehen. Um die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr zu steigern, werden Vorschriften zur Bereitstellung von Unterkünften für militärisches Personal angepasst. Damit sollen die Bedingungen für die berufliche Mobilität und die Unterbringung am Dienstort verbessert werden.

So soll im Soldatengesetz geregelt werden, dass künftig auch für nicht unterkunftspflichtige Soldatinnen und Soldaten amtliche Unterkünfte bereitgestellt werden. Die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften anfallenden Mehrkosten werden im Entwurf für die folgenden fünf Jahre auf bis zu 210 Millionen Euro beziffert. (pk/hau/15.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Hartmann, Sebastian

Parlamentarischer Staatssekretär der Verteidigung

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Kleinschmidt, Kurt

AfD

Kurt Kleinschmidt

Kurt Kleinschmidt

© Kurt Kleinschmidt

Bröhr, Dr. Marlon

CDU/CSU

Dr. Marlon Bröhr

Dr. Marlon Bröhr

© Marlon Bröhr / Jaqueline Felix

Wagener, Niklas

Bündnis 90/Die Grünen

Niklas Wagener

Niklas Wagener

© Stefan Kaminski

Ladzinski, Thomas

AfD

Thomas Ladzinski

Thomas Ladzinski

© Thomas Ladzinski

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/8409 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes
    PDF | 558 KB — Status: 07.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Dorn, Dr. Florian (CDU/CSU), Becker, Desiree (Die Linke)
  • Überweisung 21/8409(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Verteidigung

Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr

Zeit: Montag, 2. November 2026, 13.30 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (21/8409(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stößt bei der Bauministerkonferenz der Länder wie auch beim Deutschen Bundeswehr-Verband auf Zustimmung. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag, 2. November 2026, deutlich. Die auf Umwelt- und Planungsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach sowie der zu der Anhörung geladene Vertreter der Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisierten hingegen die mit dem Entwurf aus ihrer Sicht verbundene Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes. 

Schnellere Anpassung der Bundeswehr an neue Anforderungen

Die Bundeswehr soll in ihren Strukturen schneller und effektiver an neue Anforderungen angepasst werden können, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Vorgesehen sind Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht zugunsten der Bundeswehr sowie angepasste Regelungen im Schutzbereichs- und Landbeschaffungsgesetz. Damit sollen die militärische Nutzung der Bundeswehrliegenschaften, deren Erweiterung sowie die Nutzung neuer Liegenschaften sichergestellt, ein erleichterter Vollzug bei Eingriffen in die Natur ermöglicht und Bauvorhaben beschleunigt werden.

Gleichzeitig soll das überragende öffentliche Interesse an der Ausführung dieser Aufgaben festgeschrieben werden, um den Belangen der Bundeswehr, etwa bei Planungsabwägungsentscheidungen, mehr Gewicht zu geben. 

„Bundeswehr muss angesichts der Bedrohungslage schnell wachsen“ 

Mit dem Gesetz werde es möglich sein, „schneller zu bauen“, sagte Oberst André Wüstner vom Deutschen Bundeswehr-Verband. Die Bundeswehr müsse angesichts der aktuellen Bedrohungslage schnell wachsen. Neben der personellen und der materiellen Dimension habe dies auch eine infrastrukturelle Dimension, sagte Wüstner. Es gehe dabei nicht nur um Unterkünfte, sondern auch um die Ausbildungsstruktur „in der gesamten Breite“. Wenn dieses „positive Gesetz“ umgesetzt wird, so Oberst Wüstner, gelte es darauf zu achten, „dass die Dinge wirklich so umgesetzt werden, dass wir die entsprechenden Ziele auch erreichen“. 

Nicht ausreichend abgebildet ist in dem Gesetz aus seiner Sicht die Unterbringung „nichtunterkunftspflichtiger Soldatinnen und Soldaten unter 25, die nicht trennungsgeldberechtigt sind“. Der Deutsche Bundeswehr-Verband werbe daher dringend für einen Mietkostenzuschuss für betroffene Soldatinnen und Soldaten, sagte Wüstner. Gerade an Standorten mit einem angespannten privaten Wohnungsmarkt wäre eine solche Maßnahme „eine wichtige Übergangslösung bis zusätzliche Unterkunftsgebäude errichtet wurden“.

Informationsplattform von Bund und Ländern

Kay Trottnow von der Bauministerkonferenz verwies auf die in Zusammenarbeit von Bund und Ländern geschaffene Informationsplattform, die es ermöglicht, Baukapazitäten innerhalb der Länder hin- und herzuschieben. Gebe es etwa freie Kapazitäten in Bayern, die in Hamburg benötigt werden, könne so relativ unbürokratisch die Hilfe anderer Bundesländer in Anspruch genommen werden. Das sei aber keine Einbahnstraße, sondern werde auch genutzt, um freie Kapazitäten der Landesbauverwaltungen anzubieten, sagte er. 

Was das Gesetzgebungsverfahren angeht, so lobte Trottnow die Zusammenarbeit mit dem Bund „auf Augenhöhe“. Man freue sich auf der einen Seite nun über die gute Auftragslage, sagte Trottnow. Andererseits sei es eine Herausforderung, angesichts des engen Fachkräftemarktes alle übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Qualität und Quantität zu leisten. „Wir freuen uns aber darüber, Beschleunigungen zu haben und nicht nur zu fordern“, sagte er. 

„Prinzip der Organleihe wahren“

Daniel Oden vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ging auf das Bundeswehrbaugesetz ein, das als Artikel 1 Bestandteil des Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes ist. Darin ist geregelt, dass der Bund beziehungsweise die Bundeswehrverwaltung Bauaufgaben übernehmen kann. Oden betonte, dass es den Ländern immer wichtig gewesen sei, „dass das grundgesetzlich verankerte Prinzip der Organleihe gewahrt wird“. Dies bedeute, dass die Länder stets als erstes gefragt werden müssen, wenn Baubedarfe umgesetzt werden sollen. Das sei in dem Gesetz auch so festgehalten.

Auch Oden verwies auf die angesprochene Informationsplattform. Dort würden die Projekte unter den Ländern gemakelt. „Erst wenn keiner kann, darf der Bund selber umsetzen“, erläuterte er. Gleichzeitig warb er für mehr Effizienz beim Bauen. Stichworte dabei seien „serielles und modulares Bauen“, Bauen und Planung in einer Hand sowie Muster- und Wiederholungsplanungen. 

„Überragendes öffentliches Interesse beschränken“

Aus Sicht der Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach fehlt es an einer Analyse, warum es bei Bauprojekten zu Verzögerungen kommt. Es liege weder am Umwelt- noch am Naturschutzrecht, befand sie. Genau dort sollen aber laut Gesetzentwurf „einschneidende Eingriffe“ stattfinden, kritisierte Philipp-Gerlach, die zugleich die „inflationäre“ Verwendung des Begriffs des „überragenden öffentlichen Interesses“ bemängelte. Sie kenne kein Projekt der Verteidigung, das an der Hürde Naturschutzrecht gescheitert sei. Dort, wo es berechtigte Verteidigungsinteressen gegeben hat, „hat sich das auch durchgesetzt“, sagte sie. Weitergehend als alle bisherigen Beschleunigungsgesetzte sehe die Regelung keine Realkompensation bei Eingriffen in die Natur mehr vor. Stattdessen gelte sofort die Ersatzgeldzahlung.

Philipp-Gerlach plädierte für eine Beschränkung des überragenden öffentlichen Interesses „auf die wirklich wichtigen Baumaßnahmen im Verteidigungssinne, und nicht auf den Parkplatz für die Kasernen und den Kinderspielplatz“. Außerdem müsse der pauschale Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung gestrichen werden. Eine solche Streichung sei nicht notwendig, urteilte sie. 

„Aus umwelt- und sicherheitspolitischer Sicht nicht zustimmungsfähig“ 

Greenpeace-Vertreter Martin Kaiser hält den Gesetzentwurf „aus umwelt- und sicherheitspolitischer Sicht für nicht zustimmungsfähig“. Er weise gravierende Fehlentwicklungen auf, sagte er. Die inflationäre Verwendung des Begriffes des überragenden öffentlichen Interesses degradiere den Verfassungsrang des Naturschutzes, der in Artikel 20a des Grundgesetzes fest verankert sei. Nicht akzeptabel sei auch, dass das Bundesverteidigungsministerium bis 2035 eigenständig darüber entscheiden können soll, auf die Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten. Er wolle nicht das Bild „vom Bock zum Gärtner“ bemühen, so Kaiser. Dass aber der Vorhabenträger selbst über den Verzicht entscheidet, sei ein „organisatorischer Fehler“. Es untergrabe zudem die Transparenz, die Bürgerbeteiligung und die immer wichtiger werdende „Akzeptanz vor Ort“. 

Echte Beschleunigung erreiche man durch eine besser ausgestattete Genehmigungsbehörde, Digitalisierung und eine vorrauschauende integrierte Raumplanung, sagte der Greenpeace-Vertreter. Daher müssten Prüfung und Kontrolle der Vorhaben bei den Ländern verbleiben. Nur so blieben sie unabhängig. (hau/02.11.2026)

Dokumente

  • 21/8409 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes
    PDF | 558 KB — Status: 07.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung für die 38. Sitzung (öffentliche Anhörung) des Verteidigungsausschusses am Montag, 2. November 2026, 13:30 Uhr (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Sachverständigen Martin Kaiser, Greenpeace e.V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme der Sachverständigen Ursula Philipp-Gerlach, Rechtsanwältin (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme des Sachverständigen André Wüstner, Deutscher BundeswehrVerband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Verteidigungsausschuss (Interner Link)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw45-pa-verteidigung-1225192

Stand: 02.11.2026