Zeit:
Montag, 2. November 2026,
13.30
bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (21/8409(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stößt bei der Bauministerkonferenz der Länder wie auch beim Deutschen Bundeswehr-Verband auf Zustimmung. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag, 2. November 2026, deutlich. Die auf Umwelt- und Planungsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach sowie der zu der Anhörung geladene Vertreter der Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisierten hingegen die mit dem Entwurf aus ihrer Sicht verbundene Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes.
Schnellere Anpassung der Bundeswehr an neue Anforderungen
Die Bundeswehr soll in ihren Strukturen schneller und effektiver an neue Anforderungen angepasst werden können, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Vorgesehen sind Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht zugunsten der Bundeswehr sowie angepasste Regelungen im Schutzbereichs- und Landbeschaffungsgesetz. Damit sollen die militärische Nutzung der Bundeswehrliegenschaften, deren Erweiterung sowie die Nutzung neuer Liegenschaften sichergestellt, ein erleichterter Vollzug bei Eingriffen in die Natur ermöglicht und Bauvorhaben beschleunigt werden.
Gleichzeitig soll das überragende öffentliche Interesse an der Ausführung dieser Aufgaben festgeschrieben werden, um den Belangen der Bundeswehr, etwa bei Planungsabwägungsentscheidungen, mehr Gewicht zu geben.
„Bundeswehr muss angesichts der Bedrohungslage schnell wachsen“
Mit dem Gesetz werde es möglich sein, „schneller zu bauen“, sagte Oberst André Wüstner vom Deutschen Bundeswehr-Verband. Die Bundeswehr müsse angesichts der aktuellen Bedrohungslage schnell wachsen. Neben der personellen und der materiellen Dimension habe dies auch eine infrastrukturelle Dimension, sagte Wüstner. Es gehe dabei nicht nur um Unterkünfte, sondern auch um die Ausbildungsstruktur „in der gesamten Breite“. Wenn dieses „positive Gesetz“ umgesetzt wird, so Oberst Wüstner, gelte es darauf zu achten, „dass die Dinge wirklich so umgesetzt werden, dass wir die entsprechenden Ziele auch erreichen“.
Nicht ausreichend abgebildet ist in dem Gesetz aus seiner Sicht die Unterbringung „nichtunterkunftspflichtiger Soldatinnen und Soldaten unter 25, die nicht trennungsgeldberechtigt sind“. Der Deutsche Bundeswehr-Verband werbe daher dringend für einen Mietkostenzuschuss für betroffene Soldatinnen und Soldaten, sagte Wüstner. Gerade an Standorten mit einem angespannten privaten Wohnungsmarkt wäre eine solche Maßnahme „eine wichtige Übergangslösung bis zusätzliche Unterkunftsgebäude errichtet wurden“.
Informationsplattform von Bund und Ländern
Kay Trottnow von der Bauministerkonferenz verwies auf die in Zusammenarbeit von Bund und Ländern geschaffene Informationsplattform, die es ermöglicht, Baukapazitäten innerhalb der Länder hin- und herzuschieben. Gebe es etwa freie Kapazitäten in Bayern, die in Hamburg benötigt werden, könne so relativ unbürokratisch die Hilfe anderer Bundesländer in Anspruch genommen werden. Das sei aber keine Einbahnstraße, sondern werde auch genutzt, um freie Kapazitäten der Landesbauverwaltungen anzubieten, sagte er.
Was das Gesetzgebungsverfahren angeht, so lobte Trottnow die Zusammenarbeit mit dem Bund „auf Augenhöhe“. Man freue sich auf der einen Seite nun über die gute Auftragslage, sagte Trottnow. Andererseits sei es eine Herausforderung, angesichts des engen Fachkräftemarktes alle übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Qualität und Quantität zu leisten. „Wir freuen uns aber darüber, Beschleunigungen zu haben und nicht nur zu fordern“, sagte er.
„Prinzip der Organleihe wahren“
Daniel Oden vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ging auf das Bundeswehrbaugesetz ein, das als Artikel 1 Bestandteil des Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes ist. Darin ist geregelt, dass der Bund beziehungsweise die Bundeswehrverwaltung Bauaufgaben übernehmen kann. Oden betonte, dass es den Ländern immer wichtig gewesen sei, „dass das grundgesetzlich verankerte Prinzip der Organleihe gewahrt wird“. Dies bedeute, dass die Länder stets als erstes gefragt werden müssen, wenn Baubedarfe umgesetzt werden sollen. Das sei in dem Gesetz auch so festgehalten.
Auch Oden verwies auf die angesprochene Informationsplattform. Dort würden die Projekte unter den Ländern gemakelt. „Erst wenn keiner kann, darf der Bund selber umsetzen“, erläuterte er. Gleichzeitig warb er für mehr Effizienz beim Bauen. Stichworte dabei seien „serielles und modulares Bauen“, Bauen und Planung in einer Hand sowie Muster- und Wiederholungsplanungen.
„Überragendes öffentliches Interesse beschränken“
Aus Sicht der Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach fehlt es an einer Analyse, warum es bei Bauprojekten zu Verzögerungen kommt. Es liege weder am Umwelt- noch am Naturschutzrecht, befand sie. Genau dort sollen aber laut Gesetzentwurf „einschneidende Eingriffe“ stattfinden, kritisierte Philipp-Gerlach, die zugleich die „inflationäre“ Verwendung des Begriffs des „überragenden öffentlichen Interesses“ bemängelte. Sie kenne kein Projekt der Verteidigung, das an der Hürde Naturschutzrecht gescheitert sei. Dort, wo es berechtigte Verteidigungsinteressen gegeben hat, „hat sich das auch durchgesetzt“, sagte sie. Weitergehend als alle bisherigen Beschleunigungsgesetzte sehe die Regelung keine Realkompensation bei Eingriffen in die Natur mehr vor. Stattdessen gelte sofort die Ersatzgeldzahlung.
Philipp-Gerlach plädierte für eine Beschränkung des überragenden öffentlichen Interesses „auf die wirklich wichtigen Baumaßnahmen im Verteidigungssinne, und nicht auf den Parkplatz für die Kasernen und den Kinderspielplatz“. Außerdem müsse der pauschale Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung gestrichen werden. Eine solche Streichung sei nicht notwendig, urteilte sie.
„Aus umwelt- und sicherheitspolitischer Sicht nicht zustimmungsfähig“
Greenpeace-Vertreter Martin Kaiser hält den Gesetzentwurf „aus umwelt- und sicherheitspolitischer Sicht für nicht zustimmungsfähig“. Er weise gravierende Fehlentwicklungen auf, sagte er. Die inflationäre Verwendung des Begriffes des überragenden öffentlichen Interesses degradiere den Verfassungsrang des Naturschutzes, der in Artikel 20a des Grundgesetzes fest verankert sei. Nicht akzeptabel sei auch, dass das Bundesverteidigungsministerium bis 2035 eigenständig darüber entscheiden können soll, auf die Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten. Er wolle nicht das Bild „vom Bock zum Gärtner“ bemühen, so Kaiser. Dass aber der Vorhabenträger selbst über den Verzicht entscheidet, sei ein „organisatorischer Fehler“. Es untergrabe zudem die Transparenz, die Bürgerbeteiligung und die immer wichtiger werdende „Akzeptanz vor Ort“.
Echte Beschleunigung erreiche man durch eine besser ausgestattete Genehmigungsbehörde, Digitalisierung und eine vorrauschauende integrierte Raumplanung, sagte der Greenpeace-Vertreter. Daher müssten Prüfung und Kontrolle der Vorhaben bei den Ländern verbleiben. Nur so blieben sie unabhängig. (hau/02.11.2026)