Praktikum im Abgeordnetenbüro
Darf ich mir aussuchen, bei welcher Fraktion oder Abgeordneten ich mein Praktikum machen darf?
Nein. Für das Praktikum in den Abgeordnetenbüros gilt die Regel, dass man für jede im Deutschen Bundestag vertretene Fraktion eingeteilt werden kann, unabhängig von der eigenen politischen Präferenz. Bei der Zusage werden Sie zwar nach Ihren Fraktionspräferenzen gefragt, und wir versuchen, die Zuordnung so weit wie möglich an Ihren Präferenzen und Wünschen auszurichten. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht – die Zuteilung hängt u.a. von den zur Verfügung stehenden (jährlich wechselnden) Praktikumsplätzen sowie der Schwerpunkte aller zu berücksichtigenden Teilnehmenden ab. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten Sie sich, den später zugewiesenen Praktikumsplatz anzunehmen – auch wenn dieser nicht Ihrer Wunschfraktion entspricht.
Wann erfahre ich, in welchem Abgeordnetenbüro ich mein Praktikum absolvieren werde?
Erst nach Ihrer Ankunft in Deutschland erfahren Sie, bei welcher bzw. welchem Abgeordneten Sie Ihr Praktikum absolvieren werden. Bitte sehen Sie davon ab, einzelne Abgeordnete persönlich wegen eines Praktikumsplatzes anzufragen.