Sprachkenntnisse
Wie weise ich meine Deutschkenntnisse nach?
Der Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse kann auf verschiedene Weise erfolgen:
anerkannte Sprachzertifikate (z.B. Goethe-Zertifikat, telc, TestDaF, DSH)
- IPS-Sprachzeugnis (Download der Vorlage)
Schul- oder Studiennachweise (Abiturzeugnis einer Deutschen Schule;
Germanistik-Studienabschluss
Ich habe das B2-Zertifikat noch nicht erhalten. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, solange ihr B2-Zertifikat bis zum Bewerbungsschluss bzw. bis zur Nachreichfrist vorliegt. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung das vorhandene Zertifikat (z. B. B1) bei und erklären Sie, wann Sie das B2-Zertifikat nachreichen können.
Warum sind gute Deutschkenntnisse eine zwingende Voraussetzung?
Das gesamte Programm findet auf Deutsch statt (Diskussionen, Veranstaltungen, Arbeit im Abgeordnetenbüro). Sehr gute Deutschkenntnisse sind daher zwingend notwendig.