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15. Mai 2024 Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrens

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) (20/10942, 20/11307), welches die Zusammenfassung mehrerer ähnlicher Gerichtsverfahren ermöglicht, ist bei einer Anhörung im Rechtsausschuss* am Mittwoch, 15. Mai 2024, unterschiedlich bewertet worden. Das KapMuG soll es geschädigten Anlegern erleichtern, Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen, und die Justiz entlasten. Ziel der Reform ist es, die als immer noch kompliziert und langwierig bewerteten Musterverfahren effektiver zu machen. Zudem soll das bisher nur befristet geltende Gesetz entfristet werden.

* Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden die ersten zehn Minuten der Anhörung nicht aufgezeichnet.

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