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23. September 2024 Umsetzung von EU-Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung begrüßt

Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Terrorismusbekämpfung hat sich der Rechtsausschuss am Montag, 23. September 2024, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung befasst. Mit dem Gesetz (20/11848) soll die Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung in deutsches Recht umgesetzt werden. Die neun Sachverständigen schätzten die Vorlage unterschiedlich ein. Übereinstimmung bestand in der Notwendigkeit der Umsetzung, besonders aus dem Bereich der Rechtswissenschaft kamen aber auch Warnungen, dass sie in einigen Bereichen zu weit gehe und nicht mehr verfassungskonform sein könnte. Vertreter aus der Justizpraxis begrüßten die Vorlage.

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