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7. Oktober 2024 Im Jahressteuergesetz 2024 geplante Maßnahmen stoßen auf geteiltes Echo

Die Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen und die steuerliche Wohngemeinnützigkeit haben am Montag, 7. Oktober 2024, im Mittelpunkt der Anhörung des Finanzausschusses zum Jahressteuergesetz 2024 (20/12780) gestanden. Zuvor hatten die Ampelfraktionen 14 Entwürfe für Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Regierung versandt, einer davon bezieht sich auf die Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen, wobei hier vor allem Musikunterricht im Fokus der Debatte steht und die Frage, inwiefern für diesen künftig Mehrwertsteuer anfallen und dieser sich damit verteuern könnte.

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