25. Juli 2012 Wahlrecht verstößt gegen das Grundgesetz
Das Bundeswahlgesetz verstößt gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch, 25. Juli, hervor. Bundestagspräsident Norbert Lammert (Video) spricht sich dafür aus, die beanstandeten Regelungen einvernehmlich zwischen den Fraktionen des Bundestages zu korrigieren. Mit der Entscheidung wurden Verfassungsklagen der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen stattgegeben. Damit muss nun das Sitzzuteilungsverfahren für die Wahlen zum Deutschen Bundestag 2013 neu geregelt werden.