Mediathek

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Mittwoch, 7. Oktober 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (21/7866(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8299(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Das sogenannte „Netzpaket“, mit dem die Bunderegierung den Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern besser mit dem tatsächlichen Netzausbau abstimmen will, wurde dabei stark kritisiert. Vor allem der sogenannte Redispatch-Vorbehalt, der als das Herzstück des Entwurfs gilt, wurde von der Mehrheit der Sachverständigen als „Hauptproblem des Gesetzesentwurfs“ und als „verfassungswidrig“ bezeichnet.

Gegenstand der Anhörung waren auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Flexibel, digital und effizient - Ein Netzpaket für ein versorgungssicheres 100%-Erneuerbare-Energiesystem“ (21/8121(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Innovative Netzengpasslösungen vorantreiben – Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausbremsen“ (21/7906(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Bezahlbar und erneuerbar – Übertragungsnetze in öffentlicher Hand“ (21/3911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).