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15. Juni 2015 Karenzzeit für Mitglieder der Bundesregierung

Die Beschäftigung eines Regierungsmitglieds außerhalb des öffentlichen Dienstes soll in den ersten 18 Monaten nach Ausscheiden aus der Regierung untersagt werden können. Darauf zielt ein Regierungsentwurf ab, der am Montag, 15. Juni, Thema einer Innenausschuss-Anhörung war.

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