11. Mai 2016 Obsoleszenz nicht nachweisbar
Die Absicht von Herstellern, durch eingebaute Mängel für eine kurze Lebensdauer ihrer Produkte zu sorgen - die sogenannte geplante Obsoleszenz - ist nicht nachweisbar. Das ging aus einer Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am 11. Mai hervor.