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Die steuerliche Verlustverrechnung bei Unternehmen soll auf eine neue Grundlage gestellt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986) eingebracht. Der Gesetzentwurf war am Montag, 21. November 2016, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses.