28. November 2016 Conterganstiftungsgesetz ist umstritten
Die geplante Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes stößt bei Betroffenen und Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Während die geplante Pauschalierung von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe von Contergangeschädigten auf weitreichende Zustimmung stößt, wird die geplante Neuregelung von Kompetenzen zwischen Stiftungsvorstand und Stiftungsrat skeptisch bis ablehnend bewertet. Dies wurde während einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses unter Leitung von Paul Lehrieder (CDU/CSU) von am Montag, 28. November 2016, über den Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/10378) deutlich.