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23. Januar 2017 Regelung zu Sozialkassen im Baugewerbe zumeist als notwendig erachtet

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/10631) zur Zukunft der Sozialkassen im Baugewerbe wird von einer Mehrheit von Sachverständigen begrüßt und als notwendig erachtet. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Jutta Eckenbach (CDU/CSU) am Montag, 23. Januar 2017. Mit dem Gesetzentwurf reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. September 2016, in dem die Wirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für ungültig erklärt worden war.

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