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29. Mai 2017 Widerspruch gegen Forderung nach einem Bundespolizeibeauftragten

Mit ihrer Forderung nach einem unabhängigen Bundesbeauftragten zur Aufklärung polizeilicher Fehler und Missstände erntet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen energischen Widerspruch der Betroffenen. In einer Anhörung des Innenausschusses unter Vorsitz von Ansgar Heveling (CDU/CSU) sprachen Vertreter der Polizeigewerkschaften am Montag, 29. Mai 2017, von einem „Generalverdacht“ gegen die Beamten und von „politischer Paralleljustiz“. Als „Element der Qualitätssicherung“ und „Instrument moderner Mitarbeiterführung“ möchten dagegen die Grünen den Vorschlag verstanden wissen. Ihrem Gesetzentwurf zufolge (18/7616) soll der Beauftragte vom Bundestag gewählt werden und für Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zollverwaltung zuständig sein. Mindestens alle zwei Jahre solle er schriftlich Bericht erstatten.

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