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24. Juli 2017 Petitionen: Bitten und Be­schwer­den an den Bundestag

Jeder kann sich nach Artikel 17 des Grundgesetzes mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landet beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Dadurch hilft der Ausschuss festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Dann kann noch einmal kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll.

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