Der Deutsche Bundestag fasst Beschlüsse durch Abstimmungen. In der Regel wird im Plenum per Handzeichen abgestimmt. Bei der Schlussabstimmung über Gesetze zeigen die Abgeordneten ihr Votum durch Aufstehen oder Sitzen bleiben an. Bestehen Zweifel über das Ergebnis wird die Abstimmung per Hammelsprung wiederholt: Die Abgeordneten verlassen dann den Saal und werden bei der Rückkehr durch eine von drei Türen (Ja – Nein – Enthaltung) gezählt. Geheime Abstimmungen sind nur bei Personalentscheidungen wie der Wahl des Bundeskanzlers vorgesehen. Namentliche Abstimmungen per Stimmkarte sind bei besonders bedeutsamen oder umstrittenen Entscheidungen üblich.
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