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30. Januar 2019 Ausnahmen für Diesel-Fahrzeuge stoßen auf gemischtes Echo

Mit Ausnahmen für bestimmte Diesel-Fahrzeuge sowie einer Klarstellung zur Verhältnismäßigkeit von sogenannten Verkehrsverboten im Bundes-Immissionsschutzgesetz will die Bundesregierung Fahrverbote aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid erschweren. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/6335, 19/6927) fiel in einer Anhörung am Mittwoch, 30. Januar 2019, im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf ein gemischtes Echo bei Juristen.

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