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13. Februar 2019 Änderungen am Terminservice- und Versorgungsgesetz in der Kritik

Zum zweiten Mal innerhalb eines Monats hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Expertenanhörung über den Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beraten. Im Kern geht es bei der Vorlage darum, Patienten schneller und zielgenauer an Ärzte zu vermitteln und Wartezeiten gering zu halten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/6337, 19/6436) beinhaltet aber auch weitergehende, teils sachfremde Regelungen, die über Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen eingereicht wurden und die am Mittwoch, 13. Februar 2019, Teil der Beratung unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) waren. Einige der geplanten Änderungen werden von den Experten, die sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten, kritisch gesehen.

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