Mediathek

Zum zweiten Mal innerhalb eines Monats hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Expertenanhörung über den Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beraten. Im Kern geht es bei der Vorlage darum, Patienten schneller und zielgenauer an Ärzte zu vermitteln und Wartezeiten gering zu halten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/6337(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/6436(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beinhaltet aber auch weitergehende, teils sachfremde Regelungen, die über Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen eingereicht wurden und die am Mittwoch, 13. Februar 2019, Teil der Beratung unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) waren. Einige der geplanten Änderungen werden von den Experten, die sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten, kritisch gesehen.