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7. September 2020 Experten üben Kritik am Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls

Mehr Tierwohl, weniger bürokratische Hürden im Baurecht – das ist im Kern das Ziel des Gesetzentwurfs zur „Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen“ (19/20597), den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht haben. Ein Ziel, das Sachverständige aus den Bereichen Landwirtschaft, Tierhaltung, Verwaltungs- und Baurecht sowie Kommunalpolitik durchweg unterstützen. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs jedoch stieß bei einer Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter der Leitung von Mechthild Heil (CDU/CSU) am Montag, 7. September 2020, mehrheitlich auf Kritik der geladenen Experten. Neben dem Gesetzentwurf lag zur Anhörung auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Tierwohl baurechtlich ermöglichen“ (19/20557) vor.

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