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28. Oktober 2020 Experten uneins über Mindeststückelung bestimmter Finanzprodukte

Die Einführung einer sogenannten Mindeststückelung bei bestimmten Finanzprodukten mit einem erhöhten Risiko hat in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, 28. Oktober 2020, zu unterschiedlichen Reaktionen von Sachverständigen geführt. So protestierte die UmweltBank in der Anhörung unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) gegen die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019 / 878 und (EU) 2019 / 879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (19/22786) enthaltene Vorschrift, dass von Verlustrisiken besonders betroffene Anleihen wie Nachranganleihen in Zukunft nur noch mit einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro auf den Markt gebracht werden sollen.

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