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3. Mai 2021 Geteiltes Echo auf Strafbarkeit des Betreibens krimineller Plattformen

Geteilter Meinung waren die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 3. Mai 2021, bei der es um eine weitere Änderung des Strafgesetzbuches ging. Die Experten waren sich uneinig, ob für die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet (19/28175) die Einführung eines neuen Strafbestands erforderlich ist. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) geleiteten Sitzung wurde der Entwurf von den Praktikern begrüßt, während sich die Strafrechtler überwiegend kritisch äußerten.

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