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Der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch, 18. Oktober 2023. Anlass war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8095), dessen Ziel es ist, die Durchführung von Videokonferenzen in der Zivilgerichtsbarkeit sowie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit weiter zu fördern.