Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen
Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; technische Verlängerung und Fortführung der Stabilitätshilfe
Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität sowie nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des ESM-Finanzierungsgesetzes, der Hellenischen Republik nach Artikel 13 Absatz 2 des ESM-Vertrages grundsätzlich vorsorgliche Finanzhilfe zu gewähren
Drucksache 18/3532
Bemerkungen
12:25:48 Zwischenfrage: Hans-Ulrich Krüger, SPD