Der Bundestagspräsident repräsentiert das Parlament und damit die Legislative. Er bekleidet nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt im Staat. Der Bundestagspräsident steht dem Bundestag vor, wahrt die Rechte des Parlaments und leitet die Plenardebatten gerecht und unparteiisch. Er vertritt den Bundestag nach außen, steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung und übt die Polizeigewalt sowie das Hausrecht in den Gebäuden des Parlaments aus. Er wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt und leitet die Plenarsitzungen. Verletzt ein Abgeordneter die parlamentarische Ordnung, so kann der Präsident eine Rüge oder einen Ordnungsruf erteilen, das Wort entziehen oder den Abgeordneten für bis zu 30 Sitzungstage von den Verhandlungen ausschließen. Bei der Leitung der Plenarsitzungen wechseln sich der Präsident und die Vizepräsidentinnen und -präsidenten in der Regel alle zwei Stunden ab. Die Leitungs- und Ordnungsgewalt geht dabei jeweils auf den sogenannten amtierenden Präsidenten über.
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