Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter und acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzer und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts. Bei der Auswahl der Beisitzer sollen die von den Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse dieser Parteien berücksichtigt werden. Der Ausschuss entscheidet unter anderem über die Anerkennung von Vereinigungen, die bis zum 90. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung angezeigt haben, als Parteien. Des Weiteren wird über Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung einer Landesliste entschieden. Das Gremium stellt darüber hinaus nach der Bundestagswahl das endgültige Wahlergebnis fest. Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich. Seine Amtszeit endet spätestens mit Ablauf der Wahlperiode.
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