Der Bundeswahlausschuss hat in seiner zweiten Sitzung zur Europawahl am Donnerstag, 4. April 2019, die Beschwerden von sieben politischen Vereinigungen gegen seine Beschlüsse in der ersten Sitzung am 15. März 2019 verworfen. In sechs Fällen ging es um Beschwerden gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen, im Fall der Piratenpartei Deutschland um eine Beschwerde gegen die Zulassung der bundesweiten Liste zur Europawahl, die in Deutschland am 26. Mai 2019 stattfindet.
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