12. April 2019 96. Sitzung vom 12.04.2019, TOP 24: Rede von Alexander Hoffmann

a) Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kollektiven Rechtsschutz ausbauen und nicht ausbremsen
Drucksache 19/9267

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG
KOM(2018) 184 endg.; Ratsdok. 7877/18
und zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
KOM(2018) 185 endg.; Ratsdok. 7876/18
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
Mehr Verbraucherschutz in der EU durchsetzen – Kollektiven Rechtsschutz stärken und Transparenz bei Internetplattformen schaffen
Drucksachen 19/8563, 19/9075