„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Diesen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes müsste der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit ändern, wenn das aktive Wahlalter von jetzt 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte. Die am 16. März vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat sich in ihrer dritten Sitzung am Donnerstag, 28. April 2022, unter Vorsitz von Nina Warken (CDU/CSU) ausgiebig mit Argumenten für und gegen eine solche Absenkung des aktiven Wahlalters auseinandergesetzt.
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