Geplante Änderungen des Baurechts im Hinblick auf den Katastrophenschutz, die Privilegierung des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Unterbringung von Flüchtlingen sind am Montag, 17. April 2023, bei Sachverständigen auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Im Detail empfahlen sie in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen an der ein oder anderen Stelle jedoch Präzisierungen.
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