10. September 2025 Geplanter „Bau-Turbo“ wird unterschiedlich bewertet

Die Sachverständigen haben in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch, 10. September 2025, die Wichtigkeit und Notwendigkeit des Baus neuer Wohnungen unterstrichen, den von der Bundesregierung geplanten „Bau-Turbo“ aber sehr unterschiedlich und zum Teil als nicht weitreichend genug beurteilt. So begrüßte die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele. Gleichzeitig müssten aber die weiteren Ursachen für den Rückgang der Bautätigkeit im Wohnungsbau angegangen werden wie gestiegene Bau- und Finanzierungskosten, Fachkräftemangel und Materialknappheit.

Mit dem „Bau-Turbo“ (21/781neu) sollen Gemeinden den Bau zusätzlicher Wohnungen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Bebauungsplan zulassen können. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Zudem soll mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. In begründeten Fällen sollen daher Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm zulässig sein.