Die Mehrheit der Experten hat in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 23. September 2024, die Forderung des Bürgerrates für Ernährung im Wandel (20/10300) unterstützt, die Weitergabe noch genießbarer Lebensmittel gesetzlich zu regeln. Dazu soll die Rechtsfigur des karitativen Lebensmittel-Unternehmers geschaffen werden. Gegenstand des Fachgesprächs war die Empfehlung 3 des Bürgerrates „Verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel“ des Bürgergutachtens „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“.