13. Oktober 2025 Anhörung zu Meldepflichten bei Kryptowerte-Transaktionen

Der Finanzausschuss hat sich am Montag, 13. Oktober 2025, in einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023 / 2226 (21/1937, sogenannte DAC-8-Richtlinie) befasst. Damit soll eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt werden, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Gleichzeitig werden die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet.