22. Juni 2026 Anhörung zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes

Der Finanzausschuss hat sich am Montag, 22. Juni 2026, in einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung mit den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der AfD-Fraktion zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst.

Aufgabe des 42 Mitglieder zählenden Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestages überwiesenen Vorlagen zu beraten: vor allem Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrats, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union. In den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der Steuerpolitik hat der Finanzausschuss in der Regel die federführende Beratung inne. (22.06.2026)