Der Finanzausschuss hat sich am Montag, 22. Juni 2026, in einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung mit den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der AfD-Fraktion zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst.
Aufgabe des 42 Mitglieder zählenden Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestages überwiesenen Vorlagen zu beraten: vor allem Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrats, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union. In den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der Steuerpolitik hat der Finanzausschuss in der Regel die federführende Beratung inne. (22.06.2026)