16. März 2026 Lob und Kritik für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (21/4099(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 16. März 2026, deutlich. Durch den Entwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. (16.03.2026)