Bei einer öffentlichen Anhörung des Forschungsausschusses hat am Mittwoch, 15. April 2026, die Mehrheit der geladenen Experten die geplante Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) begrüßt. Während der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4500) auf positive Resonanz stieß, kritisierten einzelne Sachverständige den Vorschlag des Bundesrats, der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war. Mit der Reform des WissFG sollen auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot ausgenommen werden. Bislang galt dies nur für im Gesetz explizit genannte Einrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften und die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren. Durch die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots können gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ihre Forschenden künftig besser bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Außerdem sollen künftig Einzelanträge und Prüfungen entfallen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat einen eigenen Entwurf (21/1393) zur Änderung des WissFG vorgelegt.
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