24. Juni 2026 Sachverständige sehen Änderungsbedarf bei Sportfördergesetz

Die von der Bundesregierung im Sportfördergesetz geplante Schaffung einer Spitzensport-Agentur in Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes ist von den zu einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am Mittwoch, 24. Juni 2026, geladenen Sachverständigen als wichtiger Reformschritt begrüßt worden. Zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfes „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gab es gleichwohl eine Vielzahl an Einwendungen.

Umstritten war unter anderem die Besetzung des Stiftungsrates der Spitzensport-Agentur, dem laut Entwurf zwei Mitglieder des Bundestages, drei Vertreter der Bundesregierung ein Ländervertreter sowie drei Abgesandte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als Vertreter des organisierten Sports angehören sollen. Nachbesserungen wurden auch bei der Bezahlung und sozialen Absicherung von Athletinnen und Athleten sowie der Trainerinnen und Trainer gefordert.