4. November 2026 Kritik an Novelle zu Zeitverträgen in der Wissenschaft

Ein großer Schritt auf dem Weg zu Qualifizierung und Karriere oder ein riesiger Hemmschuh für die berufliche und persönliche Entwicklung – das sind die beiden Pole, zwischen denen seit Langem das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) diskutiert wird. Seit 2007 regelt es, dass, wie und wie lange Arbeitsverträge vor allem junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeitlich befristet werden können. Die damit geschaffenen Ausnahmen vom eigentlich geltenden Teilzeit- und Befristungsgesetz sollen nach 2016 nun ein weiteres Mal novelliert werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/8281(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist erstmals am Anfang Oktober im Bundestag beraten worden. Die Vorschrift soll helfen, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern. Am Mittwoch, 4. November 2026, befasste sich der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung in einer öffentlichen Anhörung mit der „Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich“. Beraten wurden außerdem Anträge der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen (21/6345(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie Die Linke (21/8384(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).