Clubs und Livemusikspielstätten sollten künftig in der Baunutzungsverordnung als kulturelle Einrichtungen und nicht wie bisher als Vergnügungsstätten klassifiziert werden. Darin waren sich Sachverständige in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen am Mittwoch, 12. Februar 2020, unter Vorsitz von Mechthild Heil (CDU/CSU) einig.
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