Am 21. Juni 1990 verabschiedet die Volkskammer den Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Er wurde am 18. Mai in Bonn unterzeichnet und wird am 1. Juli 1990 in Kraft treten. Wie die Grundsätze im zweiten Artikel des Vertrages festlegen, wird das währungs-, wirtschafts- und sozialpolitische System der Bundesrepublik übernommen.
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