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24. Juni 2021

Änderung des Infektionsschutzgesetzes; Einschränkung von Grundrechten

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in der Ausschussfassung hier: Artikel 9 (Infektionsschutzgesetz) und Artikel 10 (Einschränkung von Grundrechten) (Drucksachen 19/28173(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/30938(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 19/31118(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 709 Mitglieder

  • 408 ja
  • 210 nein
  • 2 enthalten
  • 89 nicht abg.

CDU/CSU
245 Mitglieder

  • 212 ja
  • 6 nein
  • 1 enthalten
  • 26 nicht abg.

SPD
152 Mitglieder

  • 133 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 19 nicht abg.

AfD
88 Mitglieder

  • 0 ja
  • 77 nein
  • 0 enthalten
  • 11 nicht abg.

FDP
80 Mitglieder

  • 0 ja
  • 71 nein
  • 0 enthalten
  • 9 nicht abg.

Die Linke
69 Mitglieder

  • 0 ja
  • 52 nein
  • 0 enthalten
  • 17 nicht abg.

B90/Grüne
67 Mitglieder

  • 62 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 5 nicht abg.

fraktionslos
8 Mitglieder

  • 1 ja
  • 4 nein
  • 1 enthalten
  • 2 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (19/28173(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dem Gesetzentwurf stimmte er in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung(19/30938(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/31118(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD, FDP,  Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen zu. 

Die AfD hatte zudem verlangt, über Teile des Gesetzentwurfs und über den Gesetzentwurf insgesamt getrennt abzustimmen. In namentlicher Abstimmung mit 412 Stimmen gegen 212 Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der Bundestag für die Annahme der Artikel neun und zehn zum Infektionsschutzgesetz. Diese besagen unter anderem, dass eine aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erlassene Rechtsverordnung spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft tritt. Bis zu ihrem Außerkrafttreten können solche Rechtsverordnungen auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.

Stiftungsrecht vereinheitlicht

Im Übrigen wird mit dem Gesetz das Stiftungszivilrecht durch eine Neufassung der einschlägigen Paragrafen abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dazu wurden neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Zahlreiche bestehende Vorschriften wurden geändert.

Zusätzlich wird ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen. Geführt wird es vom Bundesamt der Justiz. Dadurch soll für Stifter und Stiftungen das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher werden. Der Vorlage zufolge beruht das Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und die Verfassung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, derzeit auf Bundesrecht und Landesrecht. Das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht habe immer wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen geführt, so die Bundesregierung. (mwo/sas/24.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

()
Sonja Amalie Steffen

Sonja Amalie Steffen

© Sonja Amalie Steffen/Christian Rödel

Steffen, Sonja Amalie

SPD

()
Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

()
Dr. Wieland Schinnenburg

Dr. Wieland Schinnenburg

© Dr. Wieland Schinnenburg/ Burgis Wehry

Schinnenburg, Dr. Wieland

FDP

()
Friedrich Straetmanns

Friedrich Straetmanns

© DBT/Stella von Saldern

Straetmanns, Friedrich

Die Linke

()
Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

()
Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 19/28173 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30938 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28173 - Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts
    PDF | 276 KB — Status: 22.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/31118 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28173 - Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts
    PDF | 387 KB — Status: 23.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • übrige Teile des Gesetzentwurf 19/28173(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 19/30938(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 19/31118(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/28173(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Artikel 9 und 10 (Beschlussempfehlung 19/30938(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 19/31118(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen)
  • 22:27:47: Beginn der Abstimmung
  • 23:00:07: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 626 Ja: 412 Nein: 212 Enthaltungen: 2
  • Gesetzentwurf 19/28173(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in der Ausschussfassung angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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Stand: 09.06.2026